Anzeige wegen Betrug, wegen Payback Punkten?

Hallo! Diese Frage richtet sich an die Anwälte bzw die Leidenschaftliche Jura Leute!

Ich hatte letzten Monat bei Burger King gearbeitet. Und ab diesem Monat in einem anderen Betrieb bzw Ministerium als Beamter.

Ich bin ein sehr ehrlicher Mensch und was den Führungszeugnis betrifft zu 100 Prozent blank.

Jetzt hat mich Burger King angezeigt, weil ich da Payback Punkte auf der Kasse beim Verkauf auf meine payback karte gebucht hatte. Er meinte, das wäre "Betrug" und der will es jetzt durchziehen.

Der Hacken an der ganzen Sache ist nämlich, dass dieser Sachverhalt NIRGENDS im Arbeitsvertrag geregelt ist bzw nirgends steht, dass es zu unterlassen ist oder irgendwie verboten. Auch das Führungspersonal hatte mich vorher nicht belehrt oder eingewiesen und NICHTS gesagt, dass es verboten ist.

In payback AGBs (welche ich mir vor der Bestellung der Karte gelesen habe) steht explizit zu diesem Sachverhalt auch nichts.

Was ich noch ergänzen möchte ist, dass NICHT bei JEDEM Kauf des Gastes die Payback Punkte gebucht hatte, sonder immer brav gefragt, ob sie eine payback karte vorliegen haben oder nicht. ERST bei NEGATIVEN Antwort buchte ich die Punkte.

Ich habe jetzt schiss, dass der neuer Arbeitgeber es erfährt und mich rausschmeißt! Ich hatte mich echt darum bemüht dort zu landen, wo ich jetzt bin und wegen so etwas lächerlichem wieder zu fliegen.

FRAGE: Was kann man da machen? Es liegt definitiv ein Tatbestand vor, bei dem der Arbeitgeber ja eigentlich selbst schuld ist, seinen Personal nicht einzuweisen, Und dazu den Personal zu beschuldigen. Habe ich hierbei "fahrlässig" gehandelt, wenn ich nicht wusste, welche Konsequenzen auf mich zu kommen und die ansatzweise nicht wusste, dass es... Ja, illegal war, was ich gemacht hatte?

Ich wäre für eure schlauen Antworten echt dankbar!

Betrug, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Gericht, Anzeige, Jura, Strafe
Folgen einer Räumungsklage für den Mieter?

Hallo zusammen,

zur Situation: mein Schwiegervater in Spe hat 2 Wohnungen. In der einen Wohnen z.Z. meine Freundin mit Kind und ich. In der anderen ein externer Mieter. Unsere aktuelle Wohnung ist zu klein und somit wurde dem aktuellen Mieter der großen Wohnung (alleinstehend) wegen Eigenbedarf gekündigt. Die Kündigungsfrist läuft am 31.08.2016 aus. Es wurde kein schriftlicher Einspruch gegen die Kündigung eingelegt. Da der Mieter ein absoluter Laumalocher ist, hat er sich viel zu spät um eine neue bleibe gekümmert und verlangt nun, dass er mindestens einen Monat länger in der Wohnung bleibt. Er ist einfach blauäugig und erkennt den Rattenschwanz nicht, den er mit sich zieht. Für unsere aktuelle Wohnung ist auch schon ein Nachmieter gefunden! Heute sagte er folgendes: "ich werde mindestens einen Monat länger bleiben und wenn Ihr das nicht akzeptiert, dann bleibe ich halt ein ganzes Jahr noch hier hocken, bis die Räumungsklage wirkt." Angeblich hat er sich ein haus gekauft, aber nun gibt es einen dicken Zoff zwischen Bank, Verkäufer und Ihm..

zu meinem Anliegen: Am Samstag setzen wir uns alle zusammen. der beschriebene Mieter, der Vermieter und ich. Ich benötige Fakten und am besten Beispiele die Ihn davor abschrecken soweit zu gehen! Also was kostet das verfahren für Ihn? welche kosten muss er tragen? ist man dan vorbestraft? und und und. alle Fakten die einen davon abhalten eine Räumungsklage zu provozieren.

PS.: Mit Vernunft ist ihm nicht beizuwohnen

Danke euch!! LG blubb

Miete, wohnen, Rechtsanwalt, Mietrecht, Anwalt, Vermietung, Vermieter, Gericht, Räumungsklage
Was soll mein Lebensgefährte tun wegen dem Gerichtsvollzieher?

Hallo,

Ich bin am verzweifeln. Mein Partner hat vor einigen Wochen einen Vollstreckungsbescheid per Post bekommen, den ich per Zufall entdeckt habe. Habe ihn darauf angesprochen und er meinte, er ruft dort an. Gesagt - Getan. Er sollte am 1.7.16 eine Rate zahlen seiner Wahl und dann nochmals Kontakt aufnehmen. Er ist aber arbeitslos seit 7 Monaten und genauso lang warten wir schon, dass er endlich mal Geld vom Amt bekommt, was sich aber noch ewig hinzieht... Er hat eine abgeschlossene Ausbildung und danach bis die Firma pleite ging, auch noch dort gearbeitet. Allerdings ist sein Beruf hier im Überfluss, deswegen gibt es kein einziges Stellenangebot, weswegen er im September eine neue Ausbildung beginnt mit 25 J.

Ich verdiene 1100€ Netto und wir sind jeden Monat im Dispo, weil er ja nichts verdient und ich unseren Lebensunterhalt alleine verdiene.

Er macht sich sichtlich wenig Sorgen, meint er kriegt das schon irgendwie hin.. Ich habe so Angst .. Habe jeden Moment das Gefühl, der Gerichtsvollzieher steht gleich vor der Tür .. Vorhin hat jemand Sturm geklingelt und geklopft, da ich aber gerade alleine bin und niemanden hier im Dorf kenne, habe ich die Tür nicht aufgemacht.

Alle Dinge, die sich in der Wohnung befinden, habe ich bezahlt. Die nicht eingegangene Zahlung weswegen der Bescheid kam, richtet sich nur an meinen Partner, es handelt sich um eine Summe von 50€, die vor ein paar Jahren nicht von seinem Konto abgegangen sind und jetzt soll er satte 1000€ zahlen dafür, die er nicht hat...

Was wird ein Gerichtsvollzieher machen, wenn er in unsere Wohnung kommt ? Mir ist bewusst, dass die Arbeitslosigkeit meines Partners keinen Grund darstellt, um nicht zu zahlen, aber ich kann ihm leider nicht helfen, mein Konto ist selbst leer, weil ich einfach zu wenig verdiene, um alles zu zahlen. Wir haben nichtmal eine Küche, nur improvisiert.

Darf der Gerichtsvollzieher einfach meine Sachen mitnehmen ? Und muss ich ihn reinlassen, wenn mein Partner nicht da ist ? Ich habe ja eigentlich nichts damit zu tun... Und würde meine Sachen gerne behalten.. Was passiert, wenn ein Gerichtsvollzieher merkt, dass er nichts zum Pfänden hier sieht ? Bitte gebt mir ein paar Tipps und wenn ihr wisst, wie das läuft, was die nächsten Schritte sind, wenn nichts gepfändet werden kann.

Schulden, Recht, Gesetz, Gericht, Gerichtsvollzieher, Richter, Strafrecht
Sollte ich Widerspruch gegen diese Note einlegen (Details in der Frage)?

Hallo liebe Community, Also wir haben nun alle Noten bekannt gegeben bekommen (Gymnasium EPH/NRW). Und bis gestern lief alles noch gut. Es ist kein sehr gutes Zeugnis aber es würde reichen um versetzt zu werden. Nun denn, im April hatte ich einen blauen Brief bekommen im Fach Geschichte. Seit jenem Tag habe ich mich in Geschichte immer angestrengt und aufgepasst, dass ich mündlich gut mitmache. Jedoch meint die Lehrerin das ich mich von einer 5 auf eine 5+ "gebessert" hätte. Ich war extremst schockiert. Ich war mir so sehr sicher dass ich mindestens eine 4 bekommen werde. Sie meint auch, dass sie absolut nichts mehr tun könne um mir eine 4- zu geben, obwohl die Quartalsnoten 5 (3 Quartal) und (4. Quartal) 4 waren (was ich für dieses vierte Quartal absolut nicht einsehe, da ich auf alle Fälle besser war). Und dann gibt es dieses eine Mädchen, sie hat sich im ganzen Jahr maximal (nicht übertrieben) 5 mal gemeldet und bekam im 2. Halbjahr eine 3 mündlich. Daraufhin habe ich in der Klasse "Zeugen" gefunden, die bezeugen könnte dass ich garantiert besser als das Mädchen war, das eine 3 bekommen hat. Ich habe der Lehrerin auch gesagt, dass die Geschichtsnote versetzungsrelevant ist, darauf hin meinte sie "das es ihr leid tue". Dann habe ich ihr gesagt, dass ich doch nach den blauen Briefen sehr viel besser geworden bin (was ich euch beim Leben meiner Oma garantieren kann), sie meiner nur "tut mir leid". Und was auch sehr seltsam ist ist, dass alle Lehrer aus dem 1+2+3+4 Quartal eine Jahresendnote bilden. Nur sie nicht. Sie rechnet NUR das 2. Halbjahr ohne das 1. Halbjahr auch nur 1% zu berücksichtigen. Da hatte ich nämlich noch eine 3- auf dem Zeugnis da wir da noch 2 Klausuren geschrieben haben, anstatt wie dieses Halbjahr nur eine. Also alles in allem will sie mir doch tatsächlich sagen, dass ich mich nach den blauen Briefen nur um ein + bessert hätte, obwohl ich sehr viel mitgemacht habe (wofür ich ja auch Zeugen habe). Schlimmstenfalls müsste ich in Geschichte eine Nachprüfung machen um die 5++++ die sie mir geben zu einer 4- zu machen. Würdet ihr in dieser Situation auch ein Widerspruch einlegen? Wenn ja, wo legt man den ein? Ist es von Vorteil, wenn ich die "Zeugen" auch mit da reinbringe, oder haben die keinen Einfluss auf sowas (mit den Zeugen habe ich sonst NIE was zu tun, also es sind keine Freude von mir, das weiß die Lehrerin auch)? Oder sollten meine Eltern nochmal in die Schule gehen und mit der Lehrerin, bevor wir Widerspruch einlegen oder irgendwelche Klagen einreichen falls der Widerspruch abgelehnt wird? Muss sie das 1. Halbjahr auch (ein wenig) berücksichtigen, sodass sie aus der 5++ eine 4- machen könnte? Der Text ist ein wenig länger geworden als gedacht, aber ich danke allen die es bis hierhin gelesen haben und auch mir helfen. DANKE!!

PS: Entschuldigung für Fehler im Text, da es vom iPad aus getippt ist und sich so leider leicht Fehler einschleichen können. :-

Schule, Bildung, Noten, Gesetz, Gericht, Abitur, Gymnasium, Lehrer

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gericht