Ebay Betrug - Staatsanwaltschaft stellt verfahren ein - Geld Weg? Was kann ich tun?

Hallo Gemeinde,

Ich hatte bei Ebay ein Smartphone gekauft, der Verkäufer hat bis Heute weder Ware geliefert noch auf meine E-Mails geantwortet !

Ebay Fall eröffnet (Fall wurde von Ebay geschlossen, (kein Käuferschutz) ! Anzeige bei Polizei gestellt ! Zivilrechtliches Mahnverfahren eingeleitet !

Warenwert 350€ + 23€ Mahnantrag.

Hier meine letzte frage an euch zum Thema : http://www.gutefrage.net/frage/ebay---betrug---keine-ware-erhalten---strafanzeige-bei-polizei-gestellt---eure-erfahrungen#answer86765959

Gestern habe ich ein Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen (siehe Anhang) ! So wie ich das verstehe werde ich kein Geld von der Beschuldigten bekommen, oder wie !? 350€ ist ne menge Geld für mich, das ich lange sparen musste. (bekomme zurzeit eine Erwerbsminderungsrente) ! 2013 ist das Pech Jahr schlechthin für mich...Bitte helft mir um irgendwie, auch wenn es in Raten ist an mein Geld zukommen das kann doch nicht sein !!! Kann mir kein Anwalt leisten !

Ich warte erst mal auf eure Antworten (bitte Sachlich bleiben) dann werde ich den Herrn Staatsanwalt Anrufen und ihn fragen wie er so eine Endscheidung treffen kann ! Ich will mein Geld zurück auch wenn es nach 30 Jahren ist, Zivilrechtliches Mahnverfahren + Zinsen läuft ja gegen die Beschuldigte)

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Betrug, Anwalt, eBay, Gericht, Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaft
Beim schwarzfahren erwischt, alles gezahlt trotzdem Strafe

Hallo, also ich bin 23 jahre und lebe in Baden Württemberg.

War halt an einem tag ewig unterwegs und wollte nach Schwäbisch Hall fahren (alles ok) Ein Tag später (nach einer langen Nacht unter Alkohol) bemerkte ich das ich kein geld mehr auf der Bank hatte, kein Handy um jemanden anzurufen und niemanden mehr hatte bei dem ich übernachten konnte (oder Familie anrufen zum abholen) Mein Lohn wär erst in 2 tagen gekommen, also müsste ich dort 2 tage übernacht bleiben wie ein Obdachloser -.-' (An die Polizei wenden hab ich in dem Moment nicht dran gedacht)

Jedenfalls, musste ich 4 mal umsteigen und bin schwarz gefahren, in jeder Bahn fahr ein Kontroleur, ich dachte das wenn ich einmal schwarz erwischt werde darf ich bis zu meinem zielort weiter fahren, ist aber nciht so wenn ich die bahn wechsel (wusste ich nicht) Jedenfalls kamen dann die 4 Strafen und ich hab alle beglichen (am tag genau) Plötzlich kam eine Verwarnung, ich soll die Strafen zahlen, ich hab dort angerufen und die meinten "ok wenn du gezahlt hast, dann wird es sich wohl etwas verspäten, mach dir kein Kopf das lärt sich" .. paar Wochen später kam eine Anzeige, ich hab bei der Polizei angerufen und die haben mir geraten eine Kopie dorthin zu schicken (also der Kontoauszüge) hab ich auch getan, dachte alles wär jetzt geklärt. Getsern kam ein brief mit einem Strafbefehl, ich soll jetzt nochmal 400€ + Gerichtskosten zahlen, bin heute um Amtsgericht gegangen und hab gefragt, und deren antwort war das ich von der Staatanwaltschaft angezeigt wurde wegen erschleichens bla bla.. Ich kann einspruch erheben.. aber wenn ich den Prozes verliere muss ich noch mehr zahlen.. meine Frage ist, hab ich vor Gericht eine Chance ? Also soll ich mir ein Anwalt nehmen und Einspruch erheben ? Oder soll ich einfach bezahlen ? Weil der Schaden noch höher wird falls ich verliere :/ Ich kenne mich nicht aus (Rechtsschutzversicherung etc hab ich nicht, weil monatlich 300 € zahlen sehe ich auch nicht ein) Kann mir jemand weiter helfen ?

Anwalt, Gericht, Schwarzfahren, Strafe
Teil- oder Vollwiderspruch gegen Mahnbescheid?

Hallo!

Ich erhielt einen Mahnbescheid, dem eine ursprüngliche Forderung von 12/2010 zugrundeliegt.

Die prozessbevollmächtigte Kanzlei Wehnert&Kollegen ist bekannt für das Eintreiben von Forderungen, die kurz vor der Verjährung stehen, wie ich gegoogelt habe. Und von der einfordernden Firma FKH Gbr hatte ich bislang nie gehört oder ein Schreiben erhalten.

Es sieht so aus, als habe ich mal eine Hundefutterrechnung nicht bezahlt. Anscheinend wurde diese Forderung 2011 an die UGV weitergegeben, wo ich angeblich nur einen Teil der Forderung beglichen habe. Irgendwann dieses Jahr bekam ich wieder eine Zahlungsaufforderung der UGV. Da ich nichts mehr mit der Forderung anfangen konnte, bat ich um Informationen und vorsorglich, mit Verweis auf meine Zahlungsunfähigkeit, um eine Ratenzahlung. Eine Antwort bekam ich von der UGV nie.

Stattdessen kam jetzt der Mahnbescheid, nachdem die UGV wohl die Forderung (warum auch immer) an die FKH abgetreten hat und diese einen Mahnbescheid beantragte.

Im Mahnbescheid sind in den Nebenkosten neben der Inkassogebühr und vorgerichtlichen Anwaltstätigkeiten (die Kanzlei hat mich nie angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert!) Kontoführungsgebühren aufgelistet. Überall lese ich, dass diese dem Schuldner nicht zugelastet werden dürfen.

Also bin ich versucht, Teileinspruch einzulegen gegen diese Kontoführungsgebühren. Ebenfalls recherchiert habe ich allerdings auch, dass ein Voll-Widerspruch erfolgversprechend sein kann, da diese Mauschel-Kanzleien es selten auf Verfahren und Feststellung der Rechtsgültigkeit ankommen lassen.

Waren meine Recherchen bezüglich der Nebenkosten korrekt? Dürfen noch andere Kosten mir nicht auferlegt werden? Und was ratet Ihr mir - Teil- oder Voll-Widerspruch?

Viele Grüße

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, BGB, Inkasso, Jura, Mahnung, Widerspruch, ZPO
Mutter verstorben, Erbe ausgeschlagen - Was tun mit den Briefen, die für meine Mutter ankommen?

Hallo,

meine Mutter ist am 20.12.2012 leider verstorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen, weil der Nachlass überschuldet ist. Meine Mutter und ich haben in einem Haushalt zusammengelebt.

Ich habe nun ein paar wichtige Fragen:

Es kommen nach wie vor Briefe für meine Mutter an, welche ich allerdings nicht öffnen und lesen darf, da ich das Erbe ausgeschlagen habe. Heute kam allerdings ein Brief doppelt an, weshalb ich einen davon geöffnet habe. Darin war eine Zwangsvollstreckung vom Hauptzollamt Braunschweig, wo man eine Menge Mahngebühren etc sehen kann, weil man sich nie gemeldet hat. Meine Fragen lauten nun:

  1. Kann das Hauptzollamt mir nun einen Vorwurf machen, weil ich dort nie Bescheid gesagt habe, dass meine Mutter verstorben ist? Also kann es nun passieren, dass ich nun für die ganzen Mahngebühren und Vollstreckungskosten (sind schon über 200 Euro) aufkommen muss, weil ich dem Hauptzollamt vom Tod meiner Mutter nie berichtet habe? Habe Angst davor.

  2. Da ich das Erbe ausgeschlagen habe, habe ich eigentlich auch nichts mehr mit den Verbindlichkeiten meiner Mutter zu tun, oder? Kann mir irgendein Gläubiger meiner Mutter also einen Vorwurf machen, weil ich denen nie über den Tod meiner Mutter Bescheid gesagt habe?

  3. Darf ein Gerichtsvollzieher bzw. Zwangsvollstrecker die Tür aufbrechen, falls ich nicht da sein sollte und die kommen?

  4. Kann ich eigentlich irgendetwas tun, damit hier keine weiteren Briefe für meine Mutter ankommen? Weil eigentlich darf ich ja nichts machen, weil ich ja das Erbe ausgeschlagen habe.

  5. Ich habe die ganzen Briefe, die seit dem Tod meiner Mutter hier angekommen sind, hier zuhause ungeöffnet aufbewahrt. Kann ich dafür von irgendeinem Gericht oder Amt bestraft werden bzw. kann es mir zum Vorwurf gemacht werden, dass ich mit den Briefen meiner Mutter nichts weiter gemacht habe?

Ich hoffe, ihr könnt mir meine Fragen beantworten. Mache mir grad wirklich große Sorgen, weshalb ich über jede hilfreiche Antwort von euch dankbar wäre.

Liebe Grüße

Brief, Tod, Recht, Erbrecht, Erbe, Gericht, Post, Zwangsvollstreckung

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