Kann man jemanden verbieten in der Öffentlichkeit über ein zu reden?

Hallo Ihr alle :-)

Habe da eine Frage die mich heute total um den schlaf bringt. Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Habe mich mit meinem Alter Arbeitgeber nicht im guten getrennt, im gegenteil.

Er rief nun bei meinem neuen Arbeitgeber an und hat hier Dinge über mich erzählt (zum Teil Dinge die der Wahrheit entsprechen - Er hat die damals durch doofe Zufälle mitbekommen)

Ein Beispiel ist das ich im Betrieb geklaut haben soll. Das Verfahren wurde eingestellt es entsprach auch nicht im geringsten der Wahrheit. Naja und dann eben noch so Dinge wie das ich ein falscher Mensch bin etc. Diese Dinge hat er auch bei meinem jetzigen Kundenstamm erzählt.

Er möchte mich einfach kaputt kriegen und mir das Leben schwer machen. Ich kenne diesen Menschen sehr gut, dass ist sein persönlicher kleiner unsinniger Rachefeldzug.

Das Problem ist das diese kleinen Spielerein für mich wirklich Existenzgefährtend sind. Ich bin noch in der Probezeit und mein neuer Arbeitgeber ist von diesen Unruhen nicht wirklich erfreut. Auch meine Kunden finden es natürlich etwas seltesam wenn soetwas an sie herangetragen wird.

Meine Frage: Kann ich gesetzlich meinen alten Arbeitgeber verbieten lassen in der öffentlichkeit über mich zu sprechen? Gibt es da irgendeine Möglichkeit etwas mit einem Anwalt einzurechen / zu klagen o.d.g.?

Würde mich sehr über antworten freuen.

Vielen Dank Euch !

Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht, Gesetz, Gericht
Ablauf Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe)?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zu Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tagessätzen). Meine Frage ist dabei wie folgt;

Wenn man zu Fahndung ausgeschrieben ist (Haftbefehl besteht) und nicht am Wohnsitz zu finden ist (quasi Umgezogen 500 km weiter, nicht angemeldet etc.) und nicht sofort durch die Polizei gefunden wird, erhöhen sich dadurch die Tagessätze (z. B 90 Tagessätze lt. Strafbefehl)?

Eine weitere Frage ist kann man die Geldstrafe auch durch bekannte Zahlen lassen wenn man bereits in der JVA eingeliefert wurde, z.b. durch Teilzahlungen dadurch Haftverkürzung etc.), Zählen bei der Summe der Gesamtrechnungsbetrag durch die Staatsanwaltschaft (Tagessätze + Gebühren + Strafbefehl etc.) oder nur die Zahlung der Tagessätze, exakt in der Überweisung angegeben?

Muss man zudem auch die nicht gezahlten Gebühren in der JVA absetzen oder nur die Tagessätze?

Letzte Frage, wie läuft eine Fahndung ab? Hat jemand Erfahrung, gibt es die Handyortung etc., wie schnell findet ein die Polizei bei einen Umzug (nicht umgemeldet…) z.B. von Nürnberg nach Berlin.

Herzlichen Dank für eure Antworten!

München, Berlin, Rechtsanwalt, Recht, Gericht, Freiheitsstrafe, Gefängnis, Geldstrafe, GPS Ortung, haftstrafe, Jura, Justiz, JVA, Mahnung, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafe, Häftling

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