Darf mein Lehrer mein Laptop ohne Gerichtsbeschluss durchsuchen?

Mein Lehrer meinte vor paar tagen er dürfe jederzeit mein Laptop Durchsuchen. Besonders wenn er Verdacht hat das etwas Illegal drauf ist. Man würde mich zwingen das Passwort raus zurücken und mich rausschicken. Dann würden 3 Lehrer meinen kompletten Laptop durchsuchen. Er sagt auch das nix außer Schulsachen drauf sein darf. Auch kein Skype, Spiele o.ä. (Was bei Win 8 eh als standard betrieben wird) . Die Klasse war nicht erfreut darüber.

Angenommen der Lehrer will mein Notebook komplett durchsuchen. Darf ich dann auf ein Gerichtsbeschluss bestehen ? Es ist immerhin mein Laptop. Es gehört mir nicht der Schule. Hat die Schule ein Recht drauf ?? Darf ich in so einem Fall um ein NEIN kämpfen

Das ich also es Ihnen nicht erlaube ?

Was passiert wenn ich die erwische wenn Sie es während der Pause tun. Bin ich dann im Recht eine Strafanzeige wegen eingriff in Privatsphäre erstellen ??

Ich bin jetzt ziemlich am verzweifeln, auch wenn ich nix habe was "Illegal" ist und es auch nachweisen kann will ich nicht das jemand in mein PC eindringt und da alles durchsucht. Vor allem weil da auch paar Bilder sind.

Also zusammengefasst:

  • Darf die Lehrkraft ohne mein Einverständnis den PC durchsuchen ?
  • Bin ich im Recht einen Gerichtsbeschluss einzufordern ?
  • Darf ich bei der Durchsuchung auf einen Mitarbeiter der Polizei bzw. des Schulamtes bestehen ?
  • Sollte es, "geheim", durchgeführt werden und ich erwisch die Dabei bin ich im Recht eine Strafanzeige bei der Polizei zu machen ??

Der Lehrer sagt wir hätten was unterschrieben. Jedoch wurden wir dazu gezwungen es zu tun, Außerdem hatten wir nur 10 sekunden zeit zum lesen.

PS: Die Schule ist ein Berufskolleg ich bin 17 und in der 11. Klasse einer ITA.

Schule, Polizei, Rechte, Gesetz, Gericht, Kriminalpolizei, Lehrer, Durchsuchung, Schulamt
Hast du schonmal auf die Brüste, Po… von einem Mädchen/ Jungen Frau/Mann gestarrt?

(Wenn ja, hast du dich strafbar gemacht)

Wer jemandem auf den Hintern starrt – oder natürlich auch in den Ausschnitt – begeht kein Kavaliersdelikt. Denn sexuelle Belästigung ist im Paragraph 184i des Strafgesetzbuches (StGB) festgehalten. Was eine sexuelle Belästigung genau ist, beschreibt §3 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

"Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (...) wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."

Darunter fallen unerwünschte sexuelle Handlungen, Bedrängung, Aufforderung zu unerwünschten sexuellen Handlungen, das unerwünschte Zusenden von Bildern – und einiges mehr. Aber auch anzügliche Bemerkungen, dreckige Witze und eben auch aufdringliche und unangenehme Blicke.

Ja 84%
Nein 16%
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