Zum Anfang direkt: Ja, meine Frage ist ernst gemeint und kein Witz.

Ich verfasse gerade ein Anschreiben ans Amtsgericht in einem Rechtsstreit und bin etwas verunsichert.

Die allgemeine Begrüßung lautet ja " Sehr geehrte Damen und Herren".

Jetzt bin ich aber verunsichert, ob dies so auch bei einem Brief an ein Amtsgericht verwendet werden darf? Weiß da vielleicht jemand Bescheid?

Ich möchte keinen Ärger oder Probleme weil dies vielleicht als Falsch oder Beleidigung gewertet werden kann. Daher möchte ich die Begrüßung/Anrede nicht falsch schreiben.

Danke schonmal für Ratschläge und Antworten.