Hallöchen,
ich hätte da eine Frage bezüglich des Umgangsrechts mit meiner Tochter, die seitdem meine Ex Freundin und ich getrennt sind bei ihr lebt.
Würde gerne anmerken das meine ex Freundin erst am 3.9.2020 18 wird und dadurch noch Betreuung bekommt von einem externen Hilfeerbringer
Vorgeschichte:
Vor drei Wochen hieß es von meiner Ex Freundin das ich mir doch bitte drei Tage in der Woche aussuchen soll, an denen ich unsere Tochter nehme, nach einer Woche Bedenkzeit habe ich ihr die drei Tage genannt: Dienstag, Donnerstag und Sonntag, mit diesen war sie auch einverstanden.
Nun hieß es gestern sie möchte Dienstag, Donnerstag und Samstag und jeden zweiten Samstag soll meine Tochter bei mir schlafen, alles andere möchte sie nicht.
Dies ist mir aber nicht möglich, da ich Samstag meistens Tischtennis habe am späten Abend und dadurch kann ich dsnn natürlich nicht auf meine Tochter aufpassen (2 Jahre alt)
Jetzt:
Da das ganze nicht klappt auf normalen Wege wollte ich das Jugendamt um Beistand bitten, dies verwehrt mir jedoch Hilfe mit der Begründung ich müsste das mit meiner Ex Freundin klären. Ich wollte dann eine dritte unparteiisch Partei miteinbeziehen, wo nur geantwortet wurde das die Betreuer meiner Freundin dies übernehmen (diese sind natürlich nicht unparteiisch, da dies die Betreuer meiner Ex Freundin sind und die damals schon nicht gut auf mich zusprechen waren), steht mir nicht eine wirklich unparteiisch Partei zu?
Jetzt wollte ich wissen was kann ich nun machen? Muss ich wirklich vor Gericht? Das ist eigentlich das letzte was ich wollte.
Das Jugendamt ist halt auf keinen Fall nur auf der Seite des Kindes, sondern auch auf der Seite meiner Ex Freundin, das wusste ich bereits vorher schon, jedoch hätte ich nicht gedacht das es in diesem Ausmaß ist.
Bei Unklarheiten oder so einfach nachfragen, versuche dann alles so gut wie möglich zu erklären.