Meine Ex-Freundin hat mir mitgeteilt, sie hätte eine Anzeige gegen mich eingereicht.
Zum Zeitpunkt der Beziehung waren wir beide 15/16, mittlerweile sind wir beide 18.
Sie gilt als zu 30% behindert, da sie unter einer mittelschweren Epilepsie leidet. Diese Epilepsie soll durch die Beziehung mit mir entstanden sein.
Ich habe mich in vielen Dingen sehr falsch verhalten, habe Traumata, die sie bereits durch (mir nicht bekannte) vorhergegangene Ereignisse hatte, verschlimmert, und war in vielen Bereichen ein toxischer Einfluss auf ihr Leben. Ich habe sie jedoch zu keinem Zeitpunkt tätlich angegriffen oder sie sonst irgendwie physisch verletzt. Die psychischen Schäden, die ich hervorgerufen haben könnte, habe ich ebenfalls logischerweise nicht vorsätzlich verursacht.
Ihre Therapeutin hat ihr jedoch dazu geraten, mich anzuzeigen.
Die Frage ist nun, wie aussichtsreich eine Schmerzensgeldklage in diesem Fall sein kann. Da kein Vorsatz meinerseits nachgewiesen werden kann, sowie schon einige Jahre vergangen sind bzw wir damals beide minderjährig waren, kann ich mir kaum vorstellen, dass dabei was rumkommt.
Wie sieht in dieser Hinsicht die Rechtslage aus?