Warum wollen Gebrauchtwagenhändler einem unbedingt eine Gebrauchtwagengarantie andrehen?

Hallo,

ich habe mir ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Erstzuallsung 2012. Der Händler ist eher seriös und verkauft auch nur neuere Autos der Marken Audi, BMW, Mercedes, VW und Volvo. Er besteht beim Verkauf an privat jedoch darauf, dass man eine Gebrauchtwagengarantie, bzw. Reparaturkostenversicherung abschließt. Wieso?

Als Kunde habe ich 1 Jahr Gewährleistung, die beim Kauf auch nicht ausgeschlossen wurde. Auch wurde das Fahrzeug nicht "im Kundenauftrag" verkauft. Rein rechtlich habe ich ja aufgrund der Beweislastumkehr nur innerhalb der ersten 6 Monate dieser Gewährleistung eine reelle Chance einen Defekt vom Händler beheben zu lassen. Danach müsste ich beweisen, dass der Fehler schon beim kauf vorlag.

Wenn ich jetzt diese Reparaturkostenversicherung abschließe, habe ich auf bestimmte Teile des Wagens eine Garantie, muss aber z.B. da der Wagen 100.000km runter hat, 60% vom Material selber zahlen. Verstehe ich nicht...

Sollte jetzt nach 4 Wochen z.B. die Zylinderkopfdichtung kaputt gehen, hätte ich wegen der Sachmängelhaftung einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler und er müsste den Schaden beheben. Mit der Gebrauchtwagengarantie muss ich jedoch 60% des Materials selber zahlen. Da wäre ich doch schön blöd, wenn ich diese Reparaturkostenversicherung in Anspruch nehme, wenn der Händler haften muss. Was verstehe ich hier nicht???

Gebrauchtwagen, KFZ, Versicherung, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Sachmängelhaftung
Garantiefall bei Kabelbruch?

Hallo liebe Community, Ich habe vor zwei Monaten Kopfhörer im Wert von 100 Euro gekauft, vorgestern waren beide Seiten dann fast taub (Kabelbruch). Ich habe die Kopfhörer bei Amazon über einen anderen Händler bestellt, diesem habe ich diese E-Mail geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren von maXeedo, Leider muss ich ihnen mitteilen, dass ihr Gerät, nach weniger als 2 Monaten im täglichen Gebrauch, einen Kabelbruch aufzeigt. Die normale, erstklassige Soundqualität ist nur noch durch das Drücken an einer bestimmten Stelle des Steckers zu erreichen, die Noise-Canceling Funktion ist auch unbrauchbar geworden. Ein Gerät in dieser Preisklasse sollte definitiv eine höhere Lebensdauer im täglichen Gebrauch aufweisen, deswegen bitte ich sie um eine kostenfreie Reparatur des Geräts, ein Ersatzgerät, oder eine Rückerstattung des Kaufbetrags. Mit freundlichen Grüßen, XXX XXX

Daraufhin erhielt ich diese Antwort: Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Händler nicht für die Qualität der Artikel verantwortlich sind, die Verantwortung hierbei liegt alleine beim Hersteller. Wir verstehen Ihren Unmuth, können den Artikel aber leider nicht zurück nehmen. Die Ware wurde Mangelfrei an Sie übergeben (ohne Kabelbruch), weshalb wir hier leider keinn Gewährleistungsanspruch erkennen können. Es ist Ihnen natürlich ungenommen, den Hersteller zu kontaktieren und die Problematik zu schildern.

Das habe ich auch getan, dieser antwortete: "Ein Kabelbruch bei Kopfhörern kann infolge externer Krafteinwirkung vorkommen. Wir betrachten das nicht als ein Garantiefall. Wir bitten um Ihr Verständnis."

Ich habe weder an den Kopfhörern herumgeschnippelt oder gezogen. Habe ich hier keine Chance mein Geld zurückzubekommen/eine Reperatur zu bekommen?

Liebe Grüße, Janosch

P.S.: Es handelt sich übrigens um diese Kopfhörer: http://www.amazon.de/Huawei-22040172-AM180-Headset-anthrazit/dp/B00ON32Q6G/ref=sr_1_8?ie=UTF8&qid=1450799640&sr=8-8&keywords=huawei+kopfhörer

Elektronik, Garantie, Kopfhörer
Was kann man tun wenn Car Garantie die Übernahme der Reparaturkosten verweigert?

Hallo,

hier mein Fall:

An meinen im April 2015 gekauften Auto (.. beim Kauf bekam ich eine 12monatige Gebrauchtwagen-Garantie von Car Garantie ..) hat sich vor gut zwei Wochen beim Anfahren vorne das Achsgelenk gelöst. Beim Aussteigen stand das Rad fast quer..

Der Wagen ist gut 5,5 Jahre alt und wurde mir mit allen Inspektionen und frischem TÜV (ohne Mängel) übergeben. Laufleistung beim Kauf ca. 45000 km, Stand aktuell ca. 52000 km.

Ich habe den Wagen absolut pfleglich benutzt und bin dementsprechend vorsichtig gefahren.

Die Fachwerkstatt hier vor Ort hat den Schaden auf 326 Euro beziffert. Es wird das Achsgelenk (Kugelgelenk) getauscht + Bremsflüssigkeit mit Schlauch erneuert.

Sie hatten noch nie diesen Fall, daß sich das Achsgelenk komplett von alleine abgedreht hat (!!!!).

Die Car Garantie beruft sich darauf, daß Verschleißteile wie das Achsgelenk nicht zum Garantieumfang gehören, ich halte dagegen, daß bei dieser geringen Laufleistung kein Achsgelenk verschlissen sein kann.

Auch eine Kulanzregelung kommt laut Car Garantie nicht in Frage.

Der Händler, wo ich den Wagen gekauft habe, schiebt weiter und verweist auf die Car Garantie.

Und sagte mir, "daß vor meinem Kauf schon ein Traggelenk" - allerdings auf der anderen Seite der Vorderachse - "gewechselt wurde", was mir vor dem Kauf seinerzeit aber natürlich nicht gesagt wurde.

What to do? ;-) Kfz-Sachverständiger, Rechtsanwalt ?

Über jeglichen konstruktiven Rat wäre ich dankbar, da ich diese Sache so nicht auf mich beruhen lasse. Dafür ist der Mangel zu gefährlich und sicherheitsrelevant..

Gebrauchtwagen, Garantie

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