Welche Strafe droht mir (Kinderpornographie)?

Moin. Mir wird folgendes vorgeworfen:

§184 b StBG Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§33 KunstUrhG, Straftat nach dem Kunsturheberrechtsgesetz

Das 2. ist denke ich mal, weil mir vorgeworfen wird, dass ich Nacktbilder eines Mädchens weiter verschickt haben soll. Darum geht es jetzt aber nicht. Denn ich habe keine Bilder weiter verschickt, somit kann auch nichts bewiesen werden, dass ich sowas getan habe, also wird mir desbezüglich auch nichts passieren.

Mir geht es aber um §184 b

Ich erkläre es kurz: Ich habe einen Junge "aufgefordert", also nicht gezwungen, sondern eher darum gebeten, mir "Nacktbilder" eines 13 jährigen Mädchens zu schicken. Ich weiß, dass sie 13 ist. Die Bilder von ihm wollte ich nur als "Beweis", dass sie ihm die Bilder geschickt hat.

Bitte urteilt nicht, ihr kennt den Hintergrund nicht. Das ist sehr kompliziert zu erklären, und würde auch viel zu lange dauern. Also bitte vermeidet einfach unnötige Kommentare, da ihr den Zusammenhang nicht kennt.

Also erst dachte ich, dass das doch nicht schlimm ist, da so viele Nacktbilder von Jugendlichen heutzutage rum gehen. Aber ich wusste nicht, dass es einen Unterschied macht, ob die Person auf dem Bild 13 ist oder 16. Ich dachte, nicht volljährig ist nicht volljährig. Dass es da eine andere Stufe ab dem Alter 14 gibt, wusste ich nicht. Ich habe mir die Seite (HIER KLICKEN) mal durchgelesen, und bekomme gerade echt Angst. Das Mädchen, von dem ich die Bilder gesehen habe, sieht vom Körper her nicht wie ein typisch 13 jähriges Mädchen aus, sondern älter. Aber das interessiert das Gesetz wohl nicht.

Es handelt sich um 2 Bilder: Ein Mal ein Spiegelbild, in dem der Hintern betont wird, und ein Mal ein Selfie, auf dem sie ihre Brüste zeigt, mit einer Hand aber ihren Nippelbereich verdeckt. Auf keinem der Bilder sieht man ihr Gesicht.

Ich habe das Mädchen gefragt, wieso sie dem Junge solche Bilder geschickt hat, sie meinte, das war ihre Antwort auf ein Penisbild von ihm, damit sie nicht so verklemmt rüber kommt. Aber im Grunde genommen sind das ja Bilder zur "sexuellen Erregung", glaube ich zumindest. Kenne mich mit dem Gesetz nicht so gut aus.

Aber ich mache mir gerade sehr große Sorgen. Am Anfang dachte ich noch, was soll denn passieren, weil ich 2 halbnackte Bilder gesehen habe.

Aber jetzt, nach dem ich die Seite gelesen habe, habe ich das Gefühl, jeder Tag, der vergeht, heißt, ein Tag weniger, bis ich im Gefängnis bin.

Werde ich wegen sowas ins Gefängnis kommen?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.

PS: ich bin männlich und 16

Liebe Grüße, Efecan

Polizei, Recht, Gesetz, Freiheitsstrafe, Gefängnis, Gesetzeslage, Justiz, Strafe, Straftat, Kinderpornografie, Straftaten bei Jugendlichen

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