Ist das Sozialleistungshinterziehung?

Hallo meine Lieben,

ich habe ne Frage vll kann es mir ja jemand beantworten :)

Ich kenne jemanden, die bezieht, seit ihrer Scheidung im Jahre 2006, einen Wohnberechtigungsschein. Die Wohnung hat sie zusammen mit ihren zwei Kindern bezogen, die Fläche beträgt 66 qm². Nun zum Sachverhalt: Kind 1 ist bereits 2011 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Kind 2 ist seit letztes Jahr 18 und verdient schon eigenen Lebensunterhalt. Die Mutter, die ja die Sozialleistung bezieht, arbeitet seit 25 Jahren in der selben Firma und verdient ca. 1500 - 1600€ netto. Dazu kommen zwei lukrative Nebenjobs, bei beiden ist sie als 400€ Basis eingestellt. Verdient aber schwarz weit mehr als 1200€. Seit ca. 3 Jahren haben die mit starken Schimmelbefall in der besagten Sozialwohnung zu kämpfen. Auf Fragen warum man sich nicht ne andere Wohnung sucht, bekam ich dann die Antwort "Weil wir nur hier unseren Wohnberechtigungsschein voll ausnützen können!" Soll das heißen, die machen Sozialleistungshinterziehung oder gibt es da einen gewissen Ausdruck dafür? Ich mag die Familie gerne und will ihnen nicht schaden, aber ich denke die machen da Straftaten oder irre ich mich hierbei? Ist es legal, eine Sozialwohnung mit Wohnberechtigungsschein zu beziehen, wenn man diesen eig. schon lange nicht mehr braucht und ihn auch jetzt nicht mehr erhalten würde? Wenn ja, ist es sehr unfair, den Platz, den andere Alleinerziehende in einer ähnlichen Situation, wegzunehmen oder?

Bitte um Antworten Vielen Dank :) Liebe Grüße Carly

PS: Bundesland Bayern!

Finanzen, Recht, Finanzamt, Sozialamt, Sozialbetrug, Soziales, Sozialhilfe, Strafe
Kann ich aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?

Alsoo...,

ich bin momentan 19 Jahre alt und habe im August einen Arbeitsvertrag als Sachbearbeiter in der Linesteuerung unterschrieben. Planmäßig würde ich demnach am 30. August um die 1200 € netto überwiesen bekommen (40 std./Woche). Allerdings werde ich mit meinem Bruder (16 Jahre alt und Schüler) zu der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern hinzugezählt. Meine Mama arbeitet als Altenpflegerin, allerdings kann man in diesem Berufszweig kaum eine ordentliche Entlohnung erwarten. Mein Vater ist langzeitarbeitslos und erzielt kein Einkommen.

Wir bekommen also Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes- leider. Mich würde jetzt interessieren ob das Amt meine vollen Brutto-/Nettobezüge anrechnet und demnach die Leistungen drastisch kürzt ODER ob ich einfach aus der Bedarfsgemeinschaft herausfalle, sodass ich mein Gehalt behalten darf und meine Eltern im Bereich der Miete und dem Kostgeld unterstützen kann. Dadurch würde ich mehr Selbstbehalt erzielen (diese 300 Euro bei einem nicht herausfallen sind einfach nur lächerlich) und kann mir endlich ein Auto leisten, welches ich so langsam für einen Ausbildungsplatz und Fahrten zu meiner Freundin gebrauchen könnte.

Ich habe mir mehrmals die Definition der Bedarfsgemeinschaft durchgelesen, allerdings komme ich zu keinem Ergebnis.

Rein theoretisch decke ich doch meinen Lebensunterhalt mit meinem Gehalt ab, würde eben nur bei meinen Eltern wohnen bleiben und falle aus der Berechnung heraus. Die Frau auf dem Amt erzählt mir hingegen etwas anderes und macht mir Angst ständig unter der finanziellen Situation meiner Eltern zu leiden und kein Puffer für Umzugskosten usw. für einen Ausbildungsbeginn 2016 zu erarbeiten. Desweiteren würde ich doch rein rechnerisch um die 25-30 std./Woche umsonst arbeiten gehen....das kann doch nichts mit einem Sozialsystem zutun haben! =(

Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort bekommen könnte, die mir endlich Klarheit verschafft.

Vielen Dank im Voraus :)

Finanzen, Angst, ALG II, Bedarfsgemeinschaft
Müssen meine Eltern mir den Zahnarztbesuch bezahlen?

Ich bin Student, seit letzten Monat zahlen meine Eltern einen vom Jugendamt festgestellten Unterhaltsbetrag an mich, davon bezahle ich Miete an sie, Essen, Hygieneartikel, Kleidung usw. alle regelmäßigen Kosten. Jetzt war ich beim Zahnarzt und der stellt mir für eine Behandlung einen Eigenanteil von 200€ in Rechnung. Ich gehe natürlich erstmal davon aus, dass ich das vom Unterhalt absparen muss, also selbst bezahlen. Allerdings bekomme ich ja noch nicht lange genug Unterhalt um mir davon einen kleinen Teil für solch unvorhersehbare Sonderkosten beiseite gelegt zu haben. Das finde ich "unfair" aber so ist die Welt, dacht ich mir. Allerdings bin ich jetzt durch Zufall auf einen Artikel gestoßen in dem folgendes geschrieben steht: "Sonderbedarf Im Gegensatz zum Mehrbedarf kann Sonderbedarf nur wegen eines unregelmäßigen, außergewöhnlich hohen Bedarfs verlangt werden. Es muss sich also um einen Bedarf handeln, der nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbar war und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts nicht berücksichtigt werden konnte bzw. in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten ist. Sonderbedarf ist somit eine Ausnahme und wird eher selten zugestanden, da der Unterhaltsberechtigte gehalten ist, Rücklagen für voraussehbare, zukünftig entstehende Kosten zu bilden. Wie bei Mehrbedarf haften die Eltern auch für den Sonderbedarf anteilig nach § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB. Beispiele Zum Sonderbedarf gehören z.B. unvorhergesehene Krankheitskosten, die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, die Erstausstattung eines Säuglings oder die Anschaffung eines Behindertenfahrzeugs. Kosten einer Klassefahrt, Nachhilfestunden, Kosten der Kommunion, Konfirmation oder Klassenreisen werden in der Regel nicht als Sonderbedarf angesehen. Je kleiner die monatliche Unterhaltsrente ist, desto eher wird ein Anspruch auf Sonderbedarf in Betracht kommen, da bei geringen laufenden Unterhaltszahlungen eine Rücklagenbildung eher ausgeschlossen ist, als wenn regelmäßig monatlich großzügige Beträge zur Verfügung gestellt werden" Für mich klingt das so, als sei "das Gesetz" der Meinung, Eltern müssten in meinem Fall für die Zahnarztbehandlung aufkommen. Wie gesagt, ich hätte nie mit sowas gerechnet. Allerdings rechne ich immer mit zu wenig denn ich rechnete auch nicht damit während meines Abiturs oder Studiums überhaupt mit Geld von meinen Eltern unterstützt zu werden, oder dass sie meine Studiengebühren übernehmen müssen. Wie ihr seht bin ich was meine Ansprüche angeht etwas verunsichert, da ich in der Vergangenheit immer auf weniger bestand als mir eigentlich zugeständen hätte und zB. erst nachdem ich mir von der Bank Geld für die Studiengebühren geleiht hatte und diese dann selbst bezahlt habe, erst später habe ich erfahren dass meine Eltern meine Studiengebühren hätten zahlen müssen, aber jetzt ist es zu spät. Ich will nicht, dass mir das gleiche nochmal passiert daher frage ich hier; besteht eine Chance, dass meine Eltern den Zahnarzt zahlen müssen?

Gesundheit, Finanzen, Studium, Geld, Recht, Unterhalt, BAföG, Jura, Zahnarzt

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