Hallo meine Lieben,

ich habe ne Frage vll kann es mir ja jemand beantworten :)

Ich kenne jemanden, die bezieht, seit ihrer Scheidung im Jahre 2006, einen Wohnberechtigungsschein. Die Wohnung hat sie zusammen mit ihren zwei Kindern bezogen, die Fläche beträgt 66 qm². Nun zum Sachverhalt: Kind 1 ist bereits 2011 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Kind 2 ist seit letztes Jahr 18 und verdient schon eigenen Lebensunterhalt. Die Mutter, die ja die Sozialleistung bezieht, arbeitet seit 25 Jahren in der selben Firma und verdient ca. 1500 - 1600€ netto. Dazu kommen zwei lukrative Nebenjobs, bei beiden ist sie als 400€ Basis eingestellt. Verdient aber schwarz weit mehr als 1200€. Seit ca. 3 Jahren haben die mit starken Schimmelbefall in der besagten Sozialwohnung zu kämpfen. Auf Fragen warum man sich nicht ne andere Wohnung sucht, bekam ich dann die Antwort "Weil wir nur hier unseren Wohnberechtigungsschein voll ausnützen können!" Soll das heißen, die machen Sozialleistungshinterziehung oder gibt es da einen gewissen Ausdruck dafür? Ich mag die Familie gerne und will ihnen nicht schaden, aber ich denke die machen da Straftaten oder irre ich mich hierbei? Ist es legal, eine Sozialwohnung mit Wohnberechtigungsschein zu beziehen, wenn man diesen eig. schon lange nicht mehr braucht und ihn auch jetzt nicht mehr erhalten würde? Wenn ja, ist es sehr unfair, den Platz, den andere Alleinerziehende in einer ähnlichen Situation, wegzunehmen oder?

Bitte um Antworten Vielen Dank :) Liebe Grüße Carly

PS: Bundesland Bayern!