Hi. Bezahlt die Betriebshaftpflicht, wenn zum Beispiel ein Fotograf ein Ganzjahresfeuerwerk (Zum Beispiel die kleinen Vulkanfontänen) für eines seiner Fotos verwendet, und etwas schief geht / ein Schaden entsteht?
Grobe Fahrlässigkeit ist soweit ich weiß mittlerweile bei den meisten Versicherungen dabei.
Die privathaftpflicht zahlt ja sogar bei ganz großen Feuerwerk, wenn etwas schief geht und stuft es als grob fahrlässig ein. Selbst, wenn man es gar nicht benutzen darf.
(Ich nehme dabei einmal an, dass nicht jeder Fotograf eine extra Pyrotechnik Versicherung abschließen würde und eine Zulassung als Pyrotechniker hat)