Darf das Jobcenter einfach das Geld streichen?

Hallo,

Ich bin alleinerziehend und Selbstständig. Meine Selbstständigkeit ist noch im Aufbau, sodass ich aktuell noch vom Jobcenter aufgestockt werde (Bürgergeld). Das Jobcenter verlangte von mir einige Angaben zu meiner Selbstständigkeit, die ich ihnen zukommen ließ. Es fehlte eine Unterlage, die ich noch nachreichen musste. Dann kam das Bürgergeld nicht mehr und ich fragte nach wieso, woraufhin sie meinten, dass diese eine Unterlage noch fehle. Ich reichte diese Unterlage nach und bat darum, mich umgehend zu kontaktieren wenn noch etwas fehlt. Daraufhin bekam ich noch ein Formular, dass ich vorher nicht hatte, und so schickte ich auch dieses ausgefüllt zurück. Das ist jetzt zwei Wochen her und zwischenzeitlich bekam ich auch ein Schreiben, dass die Leistungen zum 01.08.24 eingestellt werden, weil ich Unterlagen nicht eingereicht hätte. Nun bekomme ich seit Juli keine Leistungen mehr, was bei mir langsam knapp wird. Darf das Jobcenter Leistungen einfach streichen, ohne Frist, zu der ich die fehlende Unterlage nachreichen soll? Warum bekomme ich erst nach dem Streichen der Leistungen ein Formular, dass sie scheinbar brauchen? Hat da jemand Erfahrung oder Wissen zu? Danke schonmal

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Fehler vom Jobcenter oder sind sie im Recht?

Guten Tag zusammen,

seit einigen Monaten habe ich ein „Problem“ mit dem Jobcenter. Ich hoffe jemand von euch kann mir raten was ich machen kann.

Ich bin Student 21 Jahre alt und lebe in einer Bedarfsgemeinschaft, da ein Elternteil Bürgergeld bezieht und das andere Elternteil krankheitsbedingt in Frührente ist. Ich wohne mit meinen Eltern und meinem jüngeren Bruder der momentan auf Ausbildungssuche ist.

Ich habe vom 22.04 bis zum 06.06 einen Minijob gemacht, da ich von der Regelung mitbekommen habe, dass man seit letztem Jahr bis zu 520€ bzw. jetzt 538€ anrechnungsfrei dazuverdienen kann. Beim Jobcenter habe ich ebenfalls im Vorhinein informiert, ob das neben dem Bafög (500€ monatlich ungefähr) kein Problem wäre und es wurde mir bestätigt.

Als ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe, habe ich dem Jobcenter von dem Minijob telefonisch mitgeteilt. Als wir dann den ersten Leistungsbescheid erhalten haben, haben wir festgestellt, dass die Leistung gekürzt wurde.

Nach mehrmaliger Rücksprache mit dem Jobcenter hat jeder Mitarbeiter etwas anderes gesagt und niemand konnte richtig erklären warum das so war. Am Ende hat sich herausgestellt, dass sie einen kleinen Rechtschreibfehler in den Firmennamen notiert hatten und deswegen bei mit vermerkt wurde, dass ich zwei Minijobs ausübe und ich über 1000€ verdiene und somit die Grenze überschreite. Dies wurde im Nachhinein korrigiert und eine Nachzahlung in Auftrag gegeben. Jedoch wurde komischerweise meine Krankenversicherung für Juni und Juli nicht bezahlt.

Vor einer Woche habe ich einen Brief von der AOK erhalten, dass ich dazu eine Erklärung abgeben soll wieso ich in den Monaten Juni und Juli nicht krankenversichert war. Ich habe mich sofort beim Jobcenter gemeldet und sie haben mir gesagt, dass eine Überprüfung erfolgt. Nun habe ich einen Brief erhalten in dem folgendes steht:

Die Nachmeldung für den genannten Zeitraum ist nicht möglich, da Sie aufgrund Ihres Einkommens aus BAföG, Kindergeld und der Beschäftigung keinen Anspruch auf Bürgergeld hatten und daher nicht pflichtversichert waren. Wenn Sie nicht über ihre Universität krankenversichert sind, könnten Sie jedoch in die Familienversicherung fallen, da Sie noch unter 23 Jahre alt sind. Bitte erkundigen Sie sich und reichen entsprechende Nachweise ein. Falls weder die Krankenversicherung über die Universität noch die Familienversicherung möglich ist, können Sie eine freiwillige Weiterversicherung beantragen, die dann auf eine Härtefallregelung geprüft wird.

Wie soll ich jetzt vorgehen? Es ist doch offensichtlich ein Fehler vom Jobcenter, oder? Ich reiche bereits seit Monaten andauernd die selben Dokumente ein wie Arbeitsvertrag, Kündigung, SV Abmeldung, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge ein.

Vielen Dank im Voraus

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