Kindergeld nach dem Abitur?

3 Antworten

Kannst Du natürlich machen, wenn Du aber gar nicht auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist, was früher oder später geprüft werden könnte, kann es im schlimmsten Fall zur Rückforderung von zu Unrecht bezogen Leistungen kommen.


261felix 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 17:49

Ich bin ja theoretisch aber auf der Suche, nur eben für nächstes Jahr

isomatte  12.09.2024, 18:05
@261felix

Aber nicht ernsthaft, dass würde bedeuten, zum nächst möglichen Zeitpunkt mit einer Ausbildung oder Studium beginnen zu können.

261felix 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 18:10
@isomatte

Der nächstmögliche Zeitpunkt ist doch das Sommersemester oder nicht?

isomatte  12.09.2024, 18:22
@261felix

Ich denke nach Sommer kommt Herbst und Winter, also wäre das nächste das Wintersemester.

261felix 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 18:26
@isomatte

Das Wintersemester beginnt in einem Monat, die Bewerbungsphase läuft nur noch wenige Wochen

isomatte  12.09.2024, 18:31
@261felix

Du wusstest ja nicht erst seit gestern das Du nach dem Abitur studieren willst, dann muss man sich halt rechtzeitig vorher bewerben.

Kannst Du immer noch machen und wenn Du dich ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit meldest, werden auch entsprechende Nachweise zu erbringen sein.

Wenn Du von vorneherein weißt, daß Du ein Jahr pausieren willst, meiner Kenntnis nach Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Eine Art von Studienplatzsuche müsste regelmäßig schon für dieses Wintersemester durch Bewerbungsbemühungen und Ablehnungen nachgewiesen werden.