Kinderzuschlag trotz Geldreserven möglich zu erhalten?

2 Antworten

Auch beim Kinderzuschlag gelten teilweise die Vorschriften des SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter.

Derzeit darf der Antragsteller im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro und jede weitere zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehörende Person weitere bis zu 15.000 Euro an Schonvermögen haben.

Ab dem zweiten Jahr dann pro Person die zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehören noch bis zu 15.000 Euro.

Dabei spielt es keine Rolle wer da wie viel auf dem Konto oder Sparbuch hat, wichtig ist nur, dass dann die max. Grenze des Schönvermögens insgesamt nicht überschritten würde.

Also angenommen es sind 3 Personen, dann dürften sie ab dem zweiten Jahr insgesamt max. 45.000 Euro an Vermögen haben, dass gilt auch beim Kinderzuschlag.

Beim Wohngeld von der Wohngeldbehörde wäre es noch höher, da darf der Antragsteller bis zu 60.000 Euro und jede weitere zum Haushalt gehörende Person weitere bis zu 30.000 Euro an Vermögen haben.

Das hängt vom Einkommen ab und nicht vom Ersparten.


isomatte  04.09.2024, 12:54

Natürlich hängt das auch vom Vermögen ab, einfach im Internet einmal eingeben, Bürgergeld Schonvermögen, dass gilt auch beim Kinderzuschlag, so wie auch die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.