Fehler vom Jobcenter oder sind sie im Recht?

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Wenn Du im besagten Zeitraum schon studiert hast und unter 25 bist, dann gilt für dich auch der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto.

Läge das Bruttoeinkommen höher als 538 Euro, würden zum erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu kommen.

Hast Du also nicht mehr als 538 Euro Brutto gleich Netto verdient, darf es zu keiner Anrechnung des Erwerbseinkommens auf deinen Bedarf geben, aber das scheint ja nun geklärt zu sein, wenn es eine Nachzahlung vom Jobcenter gab bzw.geben soll.

Nun kommt aber das Problem, welches bei dir zuzutreffen scheint, wenn Du nämlich zu deinem Bafög - zusätzlich noch Erwerbseinkommen erzielst, dann fällt der pauschale Freibetrag von 100 Euro auf dein Bafög - weg, weil Du dann schon den erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen berücksichtigt bekommen hast.

Das Bafög - wurde dann also wie das Kindergeld von derzeit 250 Euro voll auf deinen Bedarf angerechnet.

Konntest Du mit diesem anrechenbaren Einkommen deinen Bedarf im Haushalt deiner Eltern selber decken, wird auch nichts mehr für dich gezahlt, also auch der Beitrag für deine Krankenkasse nicht.

Man müsste also wissen wie hoch dein Bafög - ist, wie viele Personen insgesamt im Haushalt leben und was an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden muss.

Die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom wird durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt den Kopfanteil pro Person und dazu kommt dann min.noch der Regelbedarf für den Lebensunterhalt.

Bei dir wären das derzeit ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres 451 Euro, da kannst Du schon einmal das volle Kindergeld von 250 Euro abziehen.

Bliebe ein vorerst ungedeckter Bedarf für den Lebensunterhalt von 201 Euro.

Dazu musst Du nun noch deinen Kopfanteil der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom addieren, liegt dein Bafög - dann über dieser Summe, würdest Du automatisch aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern raus sein.

Dann müsstest Du dich um deine Krankenversicherung selber kümmern, entweder studentische Krankenversicherung oder wenn Du keinen Leistungsanspruch mehr von Jobcenter hattest, kannst Du auch bis zur Vollendung des 23 bzw.im Studium oder einer schulischen Ausbildung bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres kostenlos über ein Elternteil in der Familienversicherung mitversichert werden.

Das müsste dann das jeweilige Elternteil mit seiner Krankenkasse abklären.

Wäre das alles nicht möglich, müsstest Du dich selber freiwillig bei deiner Krankenkasse versichern, kostet derzeit pro Monat etwa 230 Euro.

Widerspruch einlegen, wenn Du das noch nicht gemacht hast und auf den Bescheid warten.

Wenn Du dir das aber ausrechnest, wie ich es dir oben erklärt habe, kannst Du dir den Widerspruch unter Umständen auch sparen und gleich eine mögliche kostenlose Familienversicherung durch ein Elternteil prüfen lassen.

Also Wärmemiete durch die Personen im Haushalt teilen, zu diesem Teilbetrag dann deinen Regelbedarf von 451 Euro addieren, dass wäre dein Bedarf im Haushalt deiner Eltern.

Dann Bafög - und Kindergeld addieren, wenn Du nicht mehr als 538 Euro Brutto gleich Netto verdient hast, sonst käme dazu noch ein Teil als anrechenbares Erwerbseinkommen dazu.

Ist diese Summe höher als dein Bedarf, dann warst Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus und es bestand kein Anspruch mehr auf Leistungen inkl.des Beitrags für die Krankenkasse.


isomatte  08.09.2024, 17:17

Danke dir für deinen Stern !

Martinmilkyway 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 16:09

Ich bedanke mich für deine ausführliche Antwort! Aber seit September bin ich wieder in der Familienversicherung mit drinnen. Das kann ich auch im Leistungsbescheid für September sehen, meine Krankenversicherung wird also nun wieder bezahlt. Aber ich verstehe immer noch nicht warum diese für Juni und Juli nicht gezahlt wird, da ich lediglich nur das Bafög als Einkommen hatte.

isomatte  07.09.2024, 16:18
@Martinmilkyway

Wenn Du für Juni und Juli nicht mehr Einkommen als jetzt hattest, also Bafög + Kindergeld und dein Beitrag für die Krankenkasse nun auch wieder gezahlt wird, dann muss das ganze nochmal geprüft werden.

Entweder durch einen normalen schriftlichen formlosen Widerspruch der innerhalb eines Monats eingelegt werden müsste oder wenn die Frist abgelaufen ist, dann einen Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB - X, ein Muster dafür solltest Du im Internet finden.

Könnte dann ja nur an dem vorherigen Fehler des Jobcenters liegen, wo sie von zwei Jobs und einen höheren Erwerbseinkommen ausgegangen sind.

Denn dann wärst Du mit dem übersteigenden anrechenbaren Erwerbseinkommen + BAföG + Kindergeld auf jeden Fall aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern raus gewesen.

Das musst Du nun mit dem Jobcenter klären, auch wenn es nicht dein Verschulden war.

Bitteschön

Minijob telefonisch mitgeteilt.

Fehler. So etwas teilt man papierschriftlich mit, und gegen fehlerhafte Anrechnungen kann man form- und fristgerecht Widerspruch einlegen.

Da hat wohl nicht nur das Jobcenter Mi-mi-mi-mi-mist gebaut :)

Wende Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Der Vortrag des Jobcenters erscheint schlüssig. Die Berechnung sollte jedoch geprüft werden.

wenn die Familienversicherung nicht greift und auch keine andere Versicherung (Uni), dann bist Du in der Pflicht Dich versichern zu lassen.

Wenn Dein Einkommen unterhalb der Bedarfsgrenze liegt, ist das Jobcenter zuständig.

Ggf. solltest Du einen Fachanwalt hinuziehen.

Lege schriftlich Widerspruch ein, dann wird das überprüft und korrigiert.