Darf beim Auto das Warnblinklicht beim kurzzeitigen, korrekten Halten am Fahrbahnrand (nicht im Park-/Halteverbot; nicht in zweiter Reihe) eingeschaltet werden?

Darf beim Auto das Warnblinklicht/die Warnblinkanlage beim kurzzeitigen, korrekten Halten am Fahrbahnrand (nicht im Park-/Halteverbot; nicht in zweiter Reihe) eingeschaltet werden, etwa, wenn man korrekt parkt/hält (bis zu drei Minuten), aber man zusätzlich auf das stehende Fahrzeug aufmerksam machen möchte, etwa wenn man kurzfristig an einer befahrenen Straße am Ende einer Parkreihe für kurze Zeit zum Be- oder Entladen hält und einen Auffahrunfall durch andere schnell fahrende Fahrzeuge und unaufmerksame Autofahrer zum Selbstschutz einschalten möchte (etwa wenn der Bereich bei überhöhter Geschwindigkeit anderer Autofahrer schwer einsehbar ist, also als Präventionsmaßnahme)?

Außerdem darf man beim kurzzeitigen Halten am Straßenrand auch den Seitenblinker zur Parkrichtung einschalten (ist doch richtig?!), der anzeigt, dass man am Fahrbahnrand steht. Sobald der Motor ausgeschaltet wird, funktioniert der Blinker allerdings nicht. Ist dann der Warnblinker als Ersatz zulässig, da dieser auf funktioniert, wenn das Auto bzw. bei Verbrennermotoren die Zündung ausgeschaltet ist.

Dieser Fall wird mir aus der Straßenverkehrsordnung nicht eindeutig ersichtlich:

§ 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder 2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

(2) Wer einen Omnibus des Linienverkehrs oder einen gekennzeichneten Schulbus führt, muss Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die für den Straßenverkehr nach Landesrecht zuständige Behörde (Straßenverkehrsbehörde) für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

https://dejure.org/gesetze/StVO/16.html

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Muss man bei den Mofa-Fahrstunden die Gefahrenbremsung, oder wie man die nennt, durchführen?

Ich bin Mitte 20, hatte bisher kein Führerschein gebraucht und bin mit meinen zweirädrigen Fahrrad zurecht gekommen. Trotzdem interessiert mich, auch aufgrund eines Unfalls und meinen Knie-Problem, ein E-Scooter, welches ich auch auf Reisen mitnehmen kann, also im Zug und den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Da sich der Unfall auf ein Zweirad ereignete, habe ich irgendwie ein wenig Angst wegen dieser Gefahrenbremsung oder wie man die nennt, weil ich auch in Youtube gesehen hatte, wie einer mit Roller (nicht Mofa!) die Gefahrenbremsung durchführen sollte und wie es ihm hingeknallt hat in der Fahrschule. Ich möchte nie wieder so ein Unfall haben und solche Schmerzen, daher die Angst. Es geht auch nur um die Gefahrenbremsung und nicht um den Rest.

Ich denke mir aber, da man ja keine Praktische Fahrprüfung hat bei der Mofa-Prüfbescheinigung, ist es doch auch nicht tragisch, wenn man sich weigert bzw. mit den Fahrlehrer darüber redet, weil durchfallen kann man auch nicht. Außerdem hat der doch sicher Verständnis oder? Es geht schließlich nur um die Gefahrenbremsung. Ich bin schon einmal auf ein Motorrad gesessen und da hatte ich ausversehen zuviel Gas gegeben und habe da auch scharf gebremst. Damals ist mir nichts passiert, war auch noch gesund und war in der Fahrschule, aber jetzt wo ich diesen Unfall hatte, habe ich echt Angst.

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Verhältnismäßigkeit bei Schadensersatz nach Autounfall?

Hallo zusammen,

meine Freundin hat mit einem Mietfahrzeug beim ausparken ein anderes Fahrzeug berührt. Wirklich nur berührt, da sie im Kriechtempo rückwärts rollte. War schon blöd. wir haben einen Kleinwagen bestellt und bekammen einen Opel 7-Sitzer der total unübersichtlich war, da sie keinen Kleinwagen mehr hatten.

Am anderen Fahrzeug ist nichts passiert und am Mietfahrzeug ist das Glas der Nebelschlussleuchte eingedrückt worden sowie ein ca. 4cm Kratzer. Auch die Polizei hat nur einen kleinen Kratzer und das gebrochene Glas der Nebelschlussleuchte feststellen können.

Die Mietwagenfirma hat uns eine sündhaft hohe Rechnung gestellt. Daraufhin hab ich die Kostenaufstellung verlangt und auch bekommen.

Die Mietwagenfirma hat eine neue 500€ Heckstoßstange gekauft und sie für weitere 500€ lackieren lassen. Auch sind da Kosten noch Kosten für Abbau der Räder + Radkasten dazugekommen sowie auch "Zeitzuschlag für eine Hauptarbeit" (was auch immer das ist), die wir nicht nachvollziehen können.

Muss der Schadensersatz nicht Verhältnismäßig sein? Ich meine für einen 4 cm Kratzer und einem gebrochenen NSL-Glas direkt eine neue Stoßstange zu kaufen ist doch lächerlich, oder nicht?!

Zumal das Fahrzeug bereits Vorschäden hatte. Die Seite des Fahrzeugs weißt einen ca 30cm Kratzer auf der sich über Tür und Kotflügel erstreckt sowie noch einige andere Kratzer. Und da wurde ja auch nicht direkt ein ganzes Teil getauscht. Da wurde nur Stümperhaft mit einem Lackstift (in falscher Farbe) rübergekritzelt, weshalb wir uns verarscht fühlen, dass für einen max. 4cm großen Kratzer eine neue Stoßstange + Lackierung und co. nötig war.

Das ist doch nicht rechtens, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Liebe Grüße Verbockt

Auto, Autounfall, Unfall, Rechnung, Rechte, Kosten, Fahrzeug, Mietwagen, Schaden

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