Kosten für Fahrkarten aus der Klassenkasse?

Mein Kind ist just in eine neue Schule gekommen und im Rahmen des ersten Elternabends wurde seitens der Eltern beschlossen, dass es eine Klassenkasse geben wird, in die zunächst für jedes Kind 20,- eingezahlt werden. Da sich keiner der Eltern für deren Verwaltung bereiterklärt hat, obliegt diese der Klassenlehrerin.

Nun ließ die gute Frau in einem Nebensatz fallen, dass sie aus der Klassenkasse auch Fahrtkosten für Schulausflüge entnehmen wird. Mein Kind hat allerdings eine Monatskarte (und ist damit sicher nicht das einzige Kind) und ich sehe es nicht ein, einen nicht definierten Pauschalbetrag für Fahrtkosten in die Klassenkasse zu geben, obwohl von vorn herein feststeht, dass derartige Kosten für mein Kind überhaupt nicht anfallen werden. Außerdem müsste ich dann am Ende des Tages sogar doppelt für Fahrtkosten aufkommen, denn die Monatskarte kriegen wir ja auch nicht geschenkt. Ich habe das der Lehrerin gegenüber auch direkt nach dem Elternabend persönlich angesprochen, habe erfragt, bei welchem Kostenpunkt sich die Fahrtkosten aufs Schuljahr gerechnet ungefähr bewegen werden und war gewillt, eine Lösung zu finden, die niemanden benachteiligt. Sie wollte mich mit Aussagen wie "das weiß ich doch jetzt noch nicht", "na das kann ich jetzt aber nicht genau auf jedes einzelne Kind runterrechnen" und "es gibt bestimmt mal was, wovon Ihr Kind dann im Gegensatz zu anderen profitiert" abwürgen. Als ich dafür nach einem konkreten Beispiel fragte, hat sie nur die Augen verdreht und gemeint, es gäbe zum Ende des Schuljahres eine Siegerehrung mit kleinem Präsent für die 10 besten Leser und vielleicht gehöre mein Kind ja dazu. Das ist ja aber etwas völlig anderes, allein schon die Herangehensweise (denn dort hätten grundsätzlich alle die gleiche Chance).

Ich kenne es bisher so, dass die Eltern selbst für die Beschaffung der Fahrkarten zuständig waren und dass nur im Falle besonderer Exkursionen Geld für Fahrtkosten eingesammelt wurde, bspw. wenn eine Bus- oder Zugfahrt in eine andere Stadt anstand, die ein normaler "Fahrschein" nicht hätte decken können und die dann tatsächlich für alle Kinder der Klasse anfällt. So ist es ja auch fair. Warum sollten Eltern, deren Kinder eine Monatskarte haben, doppelt zur Kasse gebeten werden... Im Moment überlege ich, einfach nur 15,- für die Klassenkasse abzugeben, aber ich möchte natürlich nicht, dass mein Kind dann bei der Lehrerin "unten durch" ist, weil es "knausrige" Eltern hat.

Da ich mit logischen Argumenten offenbar nicht weit komme, interessiert mich folgendes: Wie handhaben das andere Lehrer? Gibt es (rechtliche) Grundlagen, mit denen man argumentieren kann? Ist diese Vorgehensweise zulässig? Lohnt es sich ggfs. sogar, damit eine Instanz weiterzugehen?

Schule, Fahrtkosten, Wandertag, Schulausflug, Exkursion, Klassenkasse, Schülerticket
Wohnsitz nicht gemeldet. Fahrtkosten Steuererklärung?

Hallo, folgende Situation:

Ich habe jahrelang (ca. 6) in einer Stadt B gewohnt und hier studiert, während ich noch bei meinen Eltern in Stadt A gemeldet war. Leider habe ich es komplett versäumt, mich umzumelden.

Jetzt habe ich aber auch einen Job in der Nähe von Stadt B und würde mich gern anmelden, fürchte allerdings, dass die Strafe hoch ausfallen kann. Da ich in meinem Job 45 km pendeln muss und ich die Fahrtkosten von Stadt B zu meiner Arbeit gern absetzen möchte, muss ich hierfür ja auch in dieser Stadt gemeldet sein, richtig?

Mein Vermieter stellt mir auf jeden Fall keine Wohnungsgeberbestätigung mit einem falschen Einzugstermin aus. Da ich in einer WG wohne: Kann einer meiner Mitbewohner theoretisch auch als Hauptmieter unterschreiben? Es kann mir ja niemand tatsächlich nachweisen, dass ich auch tatsächlich in Stadt B gewohnt habe während der Zeit. Theoretisch hätte ich ja auch nur die Wohnung mieten können bzw. hauptsächlich in Stadt A gewohnt haben. Aber in dem Fall hätte ich dann einen Zweitwohnsitz anmelden müssen?

Komme ich irgendwie drum herum, eine saftige Strafe zahlen zu müssen? Ich überlege schon, innerhalb der Stadt B bald umzuziehen. Dann hätte sich das mit einer neuen Adresse ja eh erledigt.

Recht, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Einwohnermeldeamt, Fahrtkosten, Meldepflicht, Wohnsitz, Ausbildung und Studium, Wohnungsgeberbestätigung
Bundeswehr: Fahrtkosten zurückholen oder ähnliches möglich?

Schönen guten Tag liebe Community!

Zuerst möchte ich sagen, dass ich wirklich wenig Ahnung von dem Thema habe, obwohl ich mich schon gut durchgelesen habe. Eventuell weil man sehr viel verschiedenes liest. Deshalb jtz nochmal kurz gefragt für die, die es mir beantworten können.

Kurz das Problem: Meine Ausbildung beginnt demnächst und ich muss dafür 3 Jahre 800km+ von Zuhause weg. Ich wohne auch noch bei meinen Eltern mit 19 und habe keine Frau, jedoch Freundin, weshalb Trennungsgeld ja schonmal nicht in Frage kommt. Jedoch möchte ich, auch wenn es nur einmal im Monat oder jede zwei, gerne Nachhause. Würde das gehen? Wenn ja, dann -

  • Wie oft kann die Bundeswehr mir die Fahrt nach Hause mit einem Zugticket ermöglichen?
  • Kann man das Ticket in Geld tauschen, um z.B. seine Spritkosten damit zu decken, wenn man sich für das Autofahren entscheidet? Wenn ich das richtig gesehen habe, kann sogar ein Kurzsteckenflug für mich günstiger sein, was ja auch eine win-win Situation wäre.
  • Ich habe auch gelesen, dass man die einfache Fahrt(nur hin) in der Steuererklärung angeben kann und somit Recht auf 0,30€ pro gefahrenen Kilometer hat. (Bis 4500€, sonst verlangen sie wohl Nachweise) Ist das alles so richtig?

Ich würde mich wirklich über jede Antwort von euch freuen!

Liebe Grüße.

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