Fahrtkostenzuschuss vom Amt möglich?
Hallo zusammen, ich bin zurzeit in dem ersten Lehrjahr meiner Ausbildung, ich fahre hin und zurück ungefähr 50 Kilometer, das Ganze schlägt gut auf mein Azubigehalt, vom Amt habe ich bis heute keine Auskunft bekommen darüber, kann mir hier jemand weiterhelfen ?
4 Antworten
Sofern kein Bürgergeld bezogen wird, kannst Du Dir Deinen Steuerfreibetrag entsprechend erhöhen lassen.
Wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnen würdest, käme in der Erstausbildung ja BAB - von der Agentur für Arbeit in Betracht.
Dafür findest Du im Internet kostenlose Rechner, da würden auch solche Aufwendungen berücksichtigt.
Dann stünde dir unter 25 auch dein Kindergeld zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 250 Euro pro Monat bekommen würdest.
Es könnte dann ggf.noch ein Anspruch auf Bürgergeld in Form einer Aufstockung beim Jobcenter auf Antrag geprüft werden.
Da könnten dann bei Bewilligung auch erhöhte notwendige und nachweisbare ausbildungsbedingte oder berufsbedingte Aufwendungen zusätzlich zu den Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zumindest teilweise abgesetzt werden.
Schwierig. Wenn du Bab bekommst (eigene Wohnung, arme Eltern) ist das schon eingerechnet. Einige Leute bekommen das auch für besonders weite berufsschulwege.
Ansonsten wird möglicherweise auf das deutschlandticket verwiesen
für ganz genau solche DInge gibt es die Ausbildungsvergütung.
SOlltest du Steuern zahlen kannst du die Fahrtkosten auch angeben.
Der Arbeitgeber kann dir ebenfalls einen Zuschuss geben, zB mit Kostenübernahme der ÖPNV Kosten