Hat die Familie einen Anspruch auf das Erbe?

und zwar gehts um folgendes. Nachdem vor 30 Jahren mein Opa gestorben ist, hat er seiner Ehefrau (meiner Oma) das gemeinsame Haus überlassen, welches laut Testament des Opas nach ihrem Tode an alle Kinder, einschließlich meinem Vater hinterlassen werden sollte. Durch Pflegebedürftigkeit meiner Oma ist mein Vater vor 30 Jahren in das Haus eingezogen und hat die Pflege übernommen. Meine Oma hat ihm das Haus unter der Bedingung eines lebenslangen Wohnrechts überschrieben. Bis zu ihrem tot vor knapp 15 Jahren hat er sie dort gepflegt und hat in dieser Zeit auch seinen Geschwistern einen Pflichtanteil gezahlt. Seitdem lebt er dort alleine und hat in den 30 Jahren zahlreiche Umbauten vorgenommen, sodass der Wert des Hauses um über 300 % gestiegen ist.

Da er nun in das Alter kommt, in dem er selbst über sein Testament nachdenkt, wurde er von seinen Geschwistern angesprochen, dass er ihnen ihren Anteil bei einem Verkauf des Hauses geben solle. Auf Nachfrage meinerseits besteht angeblich ein Passus in dem Testament des Opas, in dem es darum geht, dass nach dem Tod der Ehefrau das Haus verkauft und der Erlös unter den Kindern aufgeteilt werden soll. Nun behaupten die Geschwister meines Vaters, dass dieser Passus noch gültig ist, obwohl seine Mutter ihn das Haus geschenkt hat. Er hatte mich gebeten, mal im Internet zu gucken, ob es dazu Informationen gibt, aber leider habe ich weder das Testament meines Opas zur Hand, noch kann ich sagen, ob seine Aussagen bezüglich der Schenkung wirklich lupenrein sind. Unabhängig davon würde mich vor einem nächsten Schritt interessieren, ob seine Geschwister zu Recht auf diesen Passus und einen Erbanspruch pochen(sofern die Angaben meines Vaters stimmen)?

Ich persönlich kenne mich da leider nicht aus und wir werden diesbezüglich auch rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, aber als ersten wegweisenden Indikator hoffe ich, hier eventuell eine Antwort, Tipps etc. zu bekommen.

Die nachfolgende Frage wäre nämlich auch, ob mein Vater dieser Verpflichtung entgehen kann, wenn er das Haus an mich, oder an meinem Bruder verschwenkt und, genau wie seine Mutter von mir ein lebenslanges Wohnrecht zugesprochen bekäme.

Entschuldigt die laienhafte Frage und ich danke schonmal für euer Bemühen und für die Antworten.

Familie, Geld, Recht, Erbschaft
Auto erben. Fällt das unter meinen Freibetrag von 20.000 oder wird das extra berechnet? Und müssen wir es dem Finanzamt melden bei unter 12.000?

Hi,

wir, mein Mann und ich, erben von einem Bekannten etwas Bargeld (unter der 20.000€ Grenze) und ein Auto und sonstige Güter (Werkzeug, TV, Möbel etc.)

Ich weiß, wir haben jeder einen Freibetrag von 20.000 €. Das werden wir auch, was Bargeld angeht, nicht überschreiten. Daher bleibt es unversteuert, richtig?

Wenn jetzt aber noch das Auto dazu kommt (ich weiß, geerbtes Auto muss nicht versteuert werden, solange es nicht mehr als 12.000 Euro wert ist), fällt das auch in den Freibetrag von 20.000 € mit rein, oder wird das gesondert gerechnet?

Angenommen, das Auto, Hyundai i30, hat noch einen Wert von geschätzt etwa 15.000 €, und wir würden etwa 16.000 € erben, müssten wir dann:

3.000 € noch Steuer fürs Auto zahlen und die 16.000 € bleiben unversteuert...

oder

wird das zusammengerechnet (also 16.000 € Bargeld + 15.000 € Autowert = 31.000 €. Und wir müssten dann 11.000 € Freibetragsüberschreitung versteuern?

Müssten wir das Auto (sollte es den Wert von 12.000 € übersteigen) versteuern, wenn wir es verkauften?

Wer schätzt den Autowert?

Wer schätzt die restlichen Güter, wie TV, Werkzeug etc?

Müssen wir das Auto, sollte es den Wert von 12.000 UNTERschreiten dem Finanzamt melden?

Müssen wir Bargeld in beispielsweise der Höhe von 16.000 € dem Finanzamt melden?

Beides läge ja noch im Freibetrag, richtig?

Steuern, Recht, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Erbschaftssteuer, Finanzamt, kfz-steuer, Wirtschaft und Finanzen

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