A ( 84 ) stirbt, wohlhabend. Ehefrau ( B ) kriegt die Hälfte. A's Stiefkinder D soll eine Wohnung bekommen , Frau von D 20.000 €, F und G ( Stiefenkel ) jeweils 20.000 €.

A's Tochter ( C ) - aus erster Ehe also nicht die Tochter von B - klagt und möchte mehr bekommen, obwohl das Testament eindeutig ist. Mehr Erben gibt es nicht also kriegt die C bislang die Hälfte abzüglich einer Wohnung und 60.000 €.

Wer bezahlt die Anwälte ?