Wir haben zu den Eltern meiner Frau seit mehr als 20 Jahren keinen Kontakt, leben auch weit entfernt. Jetzt ist der Vater meiner Frau verstorben und sie wurde vom Nachlassgericht angeschrieben, inkl. einer Belehrung wonach sie nur innerhalb von 6 Wochen das Erbe ausschlagen kann. Da wir keine Details kennen und um uns vor Überraschungen zu schützen hat meine Frau beim hiesigen Nachlassgericht das Erbe ausgeschlagen, ebenso meine Tochter. So weit so gut, nur heute schickt ihr das Gericht eine Kopie des Testaments wonach ihre Mutter alles erbt und sie als Schlusserbin bestimmt ist. Ist die Ausschlagung damit unwirksam weil garnicht erforderlich oder hätte sie das nicht tun dürfen ? Hat das jetzt irgendwelche Konsequenzen oder ist das nur ein Formfehler und wird so behandelt als hätte man nichts gemacht. Wie gesagt, erben möchte meine Frau nicht, auch nicht als Schlusserbin, aber Ärger mit dem Gericht, Kosten oder gar Bußgeld allerdings auch nicht. Vielleicht kann jemand helfen, vielen Dank dafür.