Ich habe vom Nachlassgericht Bescheid bekommen.
Für die Erbfolge ist nach Aktenlage maßgeblich: das eigenhändige Testament von........
Sie sind zum Alleinerben berufen.
Jetzt meine Frage muss ich oder nicht Auskunft erteilen, was der verstorbene am Todestag auf seinem Konto hatte.
Ich wurde von der Verwandtschaft gebeten darüber Auskunft zu geben, muss ich oder nicht?
Vielleicht ist hier ein Rechtsanwalt oder Jurist der mir helfen kann. Danke mal.