Bei Erbschaft eines Hauses, erbt man doch die Schulden mit?

6 Antworten

Nein, verstehe ich nicht wirklich, aber:

Sämtliche Mitglieder der Erbengemeinschaft sind, solange der Nachlass nicht geteilt ist, Gesamteigentümer der Erbschaftsgegenstände. Alle müssen und dürfen deshalb nur gemeinsam entscheiden.

Einer alleine kann also gar nichts entscheiden!

Man erbt das Haus einschließlich darauf noch lastenden Schulden.

Ein Miterbe kann über seinen Anteil verfügen (Abschichtung, Teilverkauf), er kann allerdings nicht die Eintragung einer neuen Grundschuld auf die Immobilie alleine bewilligen.

Was sich aber nicht aufhalten lässt - wenn der Miterbe nicht befriedigte Gläubiger hat, dass diese sich an dem ideellen Anteil eine Sicherungshypothek eintragen. Ist man mit solchen Kandidaten in einer Erbengemeinschaft gefangen - sollte man die Erbengemeinschaft so schnell wie möglich auseinander setzen.

So ganz verstehe ich nicht, was gemeint ist, aber ein Erbe darf mit seinem Anteil grundsätzlich schon machen, was er will.

Falls Du jedoch meinst, weitere Schulden auf das Haus aufzunehmen, so geht dies meines Wissens nach ohne Zustimmung der Miteigner nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Inkognito-Nutzer   27.09.2024, 11:46

Das war auch mein erster Gedanke. Ich warte ab, ob noch weitere Antworten kommen. Man braucht kein Jurist sein. Erfahrungen anderer helfen da schon um einiges weiter.

Das sind ja zwei verscheidene Themen.

Also zum einen: ja, die Schulden erbt man natürlich mit.

Zum anderen: "Schulden auf das Haus", also einen Kredit aufnehmen, bei dem das Haus als Sicherheit dient, kann eine einzelne Person innerhalb einer Erbengemeinschaft meines Wissens nicht, dafür würde es der Zustimmung aller Erben bedürfen.

Aber der Erbe kann natürlich an sich Schulden machen. Und wenn er diese nicht zurückzahlen kann oder will, besteht natürlich die Möglichkeit, dass sein Anteil an dem Haus gepfändet bzw. veräußert wird. Im schlimmsten Fall bekommt die Erbengemeinschaft dadurch einen neuen Miteigentümer am Haus. Zum Beispiel die Bank.


bwhoch2  27.09.2024, 11:48
die Möglichkeit, dass sein Anteil an dem Haus gepfändet bzw. veräußert wird. Im schlimmsten Fall bekommt die Erbengemeinschaft dadurch einen neuen Miteigentümer am Haus.

Das passiert sicher nicht. Wenn ein Gläubiger eines Anteils-Erben soweit geht, dass er an diesen ran will, kann er z. B. eine Zwangsgrundschuld im Grundbuch eintragen lassen. Diese kann er dann nutzen, um eine Zwangsversteigerung des Objekts herbei zu führen, um an sein Geld zu gelangen.

Der schlimmste Fall wird also nicht sein, dass ein anderer Eigentümer Anteile übernimmt, sondern dass das ganze Haus versteigert und der Erlös anteilsgerecht aufgeteilt wird und den Anteil des Schuldners, der das verursacht hat, geht dann an den Gläubiger, der die Zwangsversteigerung veranlasst hat.

Der Anteilseigner könnte zwar seinen Anteil veräußern, indem er ihn verschenkt oder auch vererbt, aber nicht indem er ihn verkauft, denn niemand, außer vielleicht jemand, der schon einen Anteil besitzt, wird diesen freiwillig abkaufen, um Teil einer ihm ansonsten unbekannten Eigentümergemeinschaft zu werden. Das macht einfach keinen Sinn.

Das ist normal. Du kannst das Haus aber für den bereits abbezahlten Betrag (oder sogar mehr) verkaufen. Dann auch wieder mit den Schulden.


Inkognito-Nutzer   27.09.2024, 11:40

Meine Frage war eine andere. Bitte genauer lesen.

Inkognito-Nutzer   27.09.2024, 11:42
@1akob

Darf ein Erbe aus der Erbengemeinschaft ALLEIN weitere Schulden in das Grundbuch eintragen lassen?