Weiteres Vorgehen nach Erbe (Hof) mit lebenslangen Wohnrecht?
Hallo Community,
meine Geschwister und ich haben den Hof unserer Mutter geerbt. Dieser ist nicht mehr in der Höferolle und wurde als „Hobbybetrieb“ genutzt. Es wurden lediglich agrarförderungen, Gänsefrass … und Flächen verpachtet (inkl Gräserverkauf). Mein Stiefvater hat nun lebenslanges Wohnrecht erhalten und ist für die Fortführung, Begleichung der Betriebskosten und Instandhaltung des Hofes zuständig.
wie gehen wir nun weiter vor ? Müssen wir nun mit unserem Stiefvater Pachtverträge abschließen ? Die Versicherungen und co müssen auf uns übertragen werden ? Aufgrund Regelung im Testament - muss er dann den Bettag an uns überweisen ?
kann man jemanden aus dem Wohnrecht rauskaufen?
Was wäre wenn eine neue Frau einziehen würde?
gibt es anderes zu beachten ? …. Vielleicht hat jemand ja schon ähnliches durchlaufen ? Lg
1 Antwort
Hallo Jambokirsche ,
dass ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen ist, das ist so. Aber wird auch im Testament geregelt, dass der Stiefvater für den Betrieb des Hofe "zuständig" ist - ohne weitere Details?
Selbstverständlich kann man ein Wohnrecht abkaufen.
Und ebenso selbstverständlich kann bei eurem Stiefvater eine Frau einziehen.
Viel Erfolg!
Karliemeinname