Erbschaft Pflichtanteil?

5 Antworten

Na ja - wenn du kein Kontakt zu deinem Vater hattest - wird es dir schwer fallen ihr einen Beweis zu bringen, dass dieses Testament nicht von deinem Vater geschrieben wurde oder nicht seinem Willen entsprochen hat..

Ich nehme die Fortsetzung des Satzes lautet - wird davon ausgegangen, dass du keine Einwendungen gegen das Testament vorbringen willst.

Interessant für dich wäre der für den Erbschein angegebene Nachlasswert. Ob man dir diesen mitteilt - weiß ich nicht. Dann hast du eine Vorstellung vom ungefähren Wert des Pflichtteil.

Du solltest nur sehr zügig schriftlich Einschreiben deinen Pflichtteil einfordern. Ob mit Anwalt oder ohne- deine Entscheidung.

Wende Dich an einen Notar oder Rechtsanwalt.

Also, diese Situation ist nicht so einfach. Der Mann, der da gestorben ist, war dein leiblicher Vater, zu dem du keinen Kontakt hattest, aber in deiner Geburtsurkunde steht ein andere Vater. Daher hat man dich nicht als Erbe des Verstorbenen angesehen. Durch die Vaterschaftsanerkennung bist du aber Erbe geworden.

Das Testament kannst du wohl nicht anfechten, daher musst du wohl gegen diesen Bescheid keinen Einspruch einlegen, aber du solltest bei der Alleinerbin deinen Pflichtteil einfordern, dass mussst du bei der Erbin machen, nicht beim Gericht.

Ich würde dir empfehlen zu einem Anwalt zu gehen.

Verbindlich kann dir da nur ein Anwalt helfen!

Aber man kann einen Erben durchaus auch komplett ausschließen. Also so, dass er auch kein Pflichtteil bekommt. Allerdings muss man das entsprechend begründen und die Begründung muss dann auch stichhaltig sein.

In deinem Fall will das Gericht einfach nur wissen, warum du der Meinung bist, doch Erbberechtigt zu sein.

Das kann man so ja nicht lesen. Aber selbstverständlich solltest du die Frist einhalten, weil du sonst Gefahr läufst, deinen Anspruch zu verlieren. Ob es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten musst du schon selbst entscheiden.

Sonst könnte es sein, dass der teurer ist als das zu erwartende Erbe.