Erbschaft Pflichtanteil?
Guten Tag,
mein Vater ist vor 2 Jahren verstorben, wir hatten keinen Kontakt mehr seit meiner Kindheit, nun hab ich mich jetzt an das Nachlassgericht gewendet und das Testament angefragt, welches ich vorliegen habe. Mein Vater hat mich darin offiziell enterbt, jedoch steht mir, soweit ich in Erfahrung
bringen konnte, ein Pflichtteil zu und diesen möchte ich auch Einfordern. Jedoch hat mir das Nachlassgericht das Testament zugesendet und gleichzeitig eine Aufforderung dazu innerhalb von 2 Wochen zu antworten, ich verstehe aber nicht genau was da „verlangt“ wird, soll ich da jetzt Einspruch legen wegen dem Testament oder um was geht es? Kann mir bitte jemand helfen?..
5 Antworten
Na ja - wenn du kein Kontakt zu deinem Vater hattest - wird es dir schwer fallen ihr einen Beweis zu bringen, dass dieses Testament nicht von deinem Vater geschrieben wurde oder nicht seinem Willen entsprochen hat..
Ich nehme die Fortsetzung des Satzes lautet - wird davon ausgegangen, dass du keine Einwendungen gegen das Testament vorbringen willst.
Interessant für dich wäre der für den Erbschein angegebene Nachlasswert. Ob man dir diesen mitteilt - weiß ich nicht. Dann hast du eine Vorstellung vom ungefähren Wert des Pflichtteil.
Du solltest nur sehr zügig schriftlich Einschreiben deinen Pflichtteil einfordern. Ob mit Anwalt oder ohne- deine Entscheidung.
Wende Dich an einen Notar oder Rechtsanwalt.
Also, diese Situation ist nicht so einfach. Der Mann, der da gestorben ist, war dein leiblicher Vater, zu dem du keinen Kontakt hattest, aber in deiner Geburtsurkunde steht ein andere Vater. Daher hat man dich nicht als Erbe des Verstorbenen angesehen. Durch die Vaterschaftsanerkennung bist du aber Erbe geworden.
Das Testament kannst du wohl nicht anfechten, daher musst du wohl gegen diesen Bescheid keinen Einspruch einlegen, aber du solltest bei der Alleinerbin deinen Pflichtteil einfordern, dass mussst du bei der Erbin machen, nicht beim Gericht.
Ich würde dir empfehlen zu einem Anwalt zu gehen.
Verbindlich kann dir da nur ein Anwalt helfen!
Aber man kann einen Erben durchaus auch komplett ausschließen. Also so, dass er auch kein Pflichtteil bekommt. Allerdings muss man das entsprechend begründen und die Begründung muss dann auch stichhaltig sein.
In deinem Fall will das Gericht einfach nur wissen, warum du der Meinung bist, doch Erbberechtigt zu sein.
Das kann man so ja nicht lesen. Aber selbstverständlich solltest du die Frist einhalten, weil du sonst Gefahr läufst, deinen Anspruch zu verlieren. Ob es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten musst du schon selbst entscheiden.
Sonst könnte es sein, dass der teurer ist als das zu erwartende Erbe.