Wie lange muss ich Nachlass aufbewahren?

Velbert2  07.10.2024, 13:47

Wenn es Dein Haus ist, wie wird denn dann unterschieden, was das Erbe ist und was nicht? Gibt es dafür Belege?

dgings 
Beitragsersteller
 07.10.2024, 14:10

Das ist ebenso ein Problem. Muss ich sie durch mein Haus führen, damit sie sich aussucht, was ihrem Papa gehört hat ?

4 Antworten

Und eine andere Frage, wenn sie ihr Erbe haben möchte, muss sie dann auch alles nehmen, oder kann sie sagen was sie möchte und ich muss mich um die Entsorgung des Restlichen kümmern ?

Wenn sie das Erbe antritt, dann komplett. Sie kann sich nicht die Rosinen herauspicken und dir die Arbeit überlassen. Schlägt sie das Erbe aus, bekommt sie nichts - auch keine persönlichen Andenken.


dgings 
Beitragsersteller
 07.10.2024, 14:18

Danke für Deine Antwort.

Kann ich das irgendwo nachlesen?

florestino  07.10.2024, 14:27
@dgings

Ja, im Erbrecht. Als Erbschaft gilt immer das gesamte Vermögen, aber auch die Verbindlichkeiten des Erblassers. Es ist nicht möglich, nur das Vermögen zu erben und die Verbindlichkeiten auszuschlagen. Auch eine Erbausschlagung betrifft immer alles.

Es ist dein Haus - also geht es im Haus entweder um Erinnerungsstücke oder um wertvolle Dinge, die nachweislich im Eigentum ihres Vaters standen. Überleg dir was der Partner vor zwanzig Jahren mitgebracht hat und trag die Dinge zusammen.

Ansonsten gehört Hausrat zum Nachlass - wenn alles entsorgt wird, könnte man die entstehende Rechnung halbieren.

Wenn du Dinge als dein beanspruchen willst - wird die Auseinanderrechnung schon schwierig. Dann werdet ihr wohl einen Kompromiss finden müssen.

Da sie im Ausland wohnt, musst du ihr schon eine gewisse Zeit zur Organisation geben. Sie soll dir nach Besichtigung eine Liste unterschreiben mit den Dingen, die sie möchte am besten mit Foto noch dokumentieren. Falls sie überhaupt Dinge beansprucht.

Persönlich - würde ich die Situation auf mich zu kommen lassen und dann eine gemeinsame Lösung suchen.

Damit sich ein Möbeltransport in die Schweiz rechnet - dann muss es sich schon um sehr hochwertige Möbel handeln.

Hast du eine Garage, einen Raum im Haus, in das du seinen Besitz verbringen kannst? Dann mach das, mach Fotos, schick ihr die und setze ihr eine Frist, bis zu der die Sachen abgeholt werden. Ansonsten teilst du ihr auch mit, dass du sie dann kostenpflichtig einlagern wirst und sie diese Rechnung begleichen darf.

Du musst sie nicht durch dein Haus führen, aber die Sachen ihres Vaters ihr übereignen, daher der Vorschlag sie an einer zentralen Stelle zu sammeln.

Er hat eine Tochter, die in der Schweiz wohnt. Sie ist also die Erbin.

Und du bist nicht testamentarisch bedacht? Auch nicht als Testamentsverwalterin?

Wie lange muss ich alles was evtl. als Erbe in Frage kommt, aufheben.

Bis die Erbin verfügt hat.

Es sind jetzt bereits 4 Monate vergangen uns ich möchte mein Haus verkaufen. Nun kann ich aber noch nichts unternehmen.

Du kannst mangels Rechtsposition mMn hier gar nichts tun, weil du dich sonst dem Vorwurf der Unterschlagung aussetzen würdest. Im Normalfall würde man hier als Erbe entweder kurzfristig agieren, oder einen gerichtlichen Nachlassverwalter beauftragen. So oder so sind die die Hände gebunden, denn ohne genaues Inventar wird es bei jedem werthaltigen Gegenstand ohnehin zum Streit kommen.

Sie will jetzt im Oktober irgendwann kommen, aber sie kommt mit PKW und wie kann sie dann alles mitnehmen?

Falls nicht, darfst du ihr meiner Ansicht nach durchaus eine entsprechende Frist setzen, aber was, wenn diese verfällt? Entsorgen darfst du die Gegenstände nicht, höchstens auf deine Kosten einlagern lassen.

Muss ich das dann alles bei mir stehen lassen, bis sie es mal abholen will ?

Ich rate in diesem konfliktbeladenen Szenario dringend zu anwaltlicher Unterstützung.


hilflos99  08.10.2024, 07:56

warum schreien immer alle nach einem Anwalt, der kostet nur Geld und bringt nichts

FordPrefect  08.10.2024, 12:51
@hilflos99

Weil das wie geschrieben in dem gegebenen Szenario mit hoher Wahrscheinlichkeit notwendig wird.