Ich ziehe ein eine neue Wohnung ein. Einzug war am 15.07. Auf der Wohnungsgeber-Bestätigung steht aber 1.07. Die Behörde hat schon zu. Was mache ich?
Die Frist ist ja zwei Wochen. Ich ziehe ein eine WG um zu studieren, muss mich aber meines Wissens nach dennoch bei der Meldebehörde melden, da ich ja länger als 6 Monate in der neuen Wohnung leben werde.
Jetzt hat die Behörde aber zu. Ich kann mich online melden und wäre noch in der Zeit ABER auf dem Zettel den mir der Vermieter gegeben hat steht 1.07 drauf. Was mache ich jetzt?
Wie teuer wird das? Es wird ja sanktioniert. Ich kann den Antrag online ausfüllen, dort wird nach der Wohnungsgeber-Bestätigung gefragt. Kann ich einfach einen Zettel mit einscannen und die Situation erklären?
Danke für eure Hilfe
4 Antworten
Klar, das geht. Zur Sicherheit kannst auch Montag hingehen, geht auch.
Ich weiß nicht genau wie das heute gehandhabt wird, früher hattemann 6 Monate Zeit sich umzuelden. Da wird sich kaum was geändert haben. 3 im Büro und 1 arbeitet,.Zwei Beamte und 1 Ventilator.
Bundesmeldegesetz Paragraph 17 Abstatz 1.
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Da jede Kommune derzeit sehr knapp bei Kasse ist, werden wohl die meisten Sachbearbeiter in den Meldeämtern angehalten, die Einhaltung genau zu prüfen und ggf. ein Bußgeld zu verhängen.
Wenn sich jemand nicht daran hält, kommt die nächste Beförderung in Gefahr.
Wegen so einer Kleinigkeit fällt man nicht aus der Beförderungsliste, da kämen die ja zu garnichts mehr, als sich gegenseitig anzuscheißen.
Das Problem ist doch, nette Leute im Amt schauen dann aber nicht nur einmal drüber hinweg, sondern machen das öfters. Interne Kontrollen ergeben dann, ob jemand entgegen der Anweisung von oben zu locker handelt oder nicht. Zudem sind es oft nur Angestellte und keine Beamten, die solche Sachen bearbeiten und deren Arbeitsplatz ist schnell in Gefahr, wenn sie sich nicht strikt an Anweisungen halten.
Arbeitest du auch bei so einem Verein, dass du so negativ denkst?
@bwhoch2 hat einfach keine Ahnung. Stimmt fast nichts von dem was er hier als Kommentar abgegeben hat.
Für mich ist das Thema erledigt, andere wissen es besser als ich und gut ist.
Bitte doch den Vermieter, das Einzugsdatum auf der Bescheinigung zu ändern und die Änderung abzuzeichnen. Dann lässt Du meinetwegen den 25.7. als Einzugsdatum eintragen und dann passt es auch. Da fragt dann niemand danach.
Dass Du vielleicht schon Miete ab 1.7. bezahlt hast, muss doch nichts mit Deinem tatsächlichen Einzug zu tun haben und die ersten 10 Tage warst Du gern gesehener Gast in der WG und noch nicht wirklich eingezogen.
Geht das so einfach? Aber ich werde auf jeden Fall nachfragen. Danke für die Hilfe!
Es wird wahrscheinlich nicht sanktioniert.
Hast doch noch Zeit 6 Wochen wären ja erst Mitte August
Ja, aber es handelt sich im Prinzip um zwei Vorgänge. Mit der kurzen Frist für die Anmeldung soll sichergestellt werden, dass möglichst genaue Daten über Belegung von Wohnungen vorliegen und das schon nach kurzer Zeit, wenn es eine Änderung gab. Der Aufkleber kann dann immer noch zu einem späteren Zeitpunkt (3 - 4 Monate?) draufgepappt werden.
Doof nur, dass auf dem Amt jemand sitzt, der womöglich auf die Finger bekommt, wenn er nicht sofort aufgrund der verspäteten Anmeldung einen Bußgeldbescheid ausstellt. Besser ist es, die Wohnungsgeberbescheinigung nochmal ändern zu lassen.