Ummeldung?

3 Antworten

Die nehmen nur das Datum aus der Bescheinigung.

Wenn du sagst, dass du später eingezogen bist, wollen die eine entsprechend angepasste Bescheinigung von dir.

Mit nem Bußgeld solltest du auf jeden Fall rechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt 🛂 seit 10 Jahren

Die werden mit Sicherheit von dem ausgehen, was der Wohnungsgeber bescheinigt hat. Warum sonst sollte denn der Wohnungsgeber dieses Datum wählen, wenn du tatsächlich erst seit 7 Wochen da wohnen würdest.

du solange das keiner anzeigt, gibt es keine Strafen, wo kein Kläger da kein Richter.


PissedOfGengar  07.06.2022, 19:22

Dazu brauch es keine Anzeige von jemand anderem. Das Amt ahndet sowas auch von Amts wegen.

Bei uns würde es dafür knapp 100 EUR Bußgeld geben.

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