Ummeldung?
Hallo zusammen
Ich möchte mich jetzt nach 9 Monaten ummelden da ich keine Zeit hatte da sich meine Schichten jede Woche sich geändert haben und ich mehrere Termine diesbezüglich stornieren musste habe ich jetzt ein Termin an einem Tag wo es mit der Arbeit passt.
Auf der wohnungsgeberbestätigung steht der 13.09.2021 drauf geht das wenn ich sage um von einer Strafe davon zu kommen das ich erst seit ungefähr 7 Wochen erst dort wohne?
Oder werden die vom 13.09 ausgehen?
3 Antworten
Wenn du sagst, dass du später eingezogen bist, wollen die eine entsprechend angepasste Bescheinigung von dir.
Mit nem Bußgeld solltest du auf jeden Fall rechnen.
Die werden mit Sicherheit von dem ausgehen, was der Wohnungsgeber bescheinigt hat. Warum sonst sollte denn der Wohnungsgeber dieses Datum wählen, wenn du tatsächlich erst seit 7 Wochen da wohnen würdest.
du solange das keiner anzeigt, gibt es keine Strafen, wo kein Kläger da kein Richter.
Dazu brauch es keine Anzeige von jemand anderem. Das Amt ahndet sowas auch von Amts wegen.
Bei uns würde es dafür knapp 100 EUR Bußgeld geben.