Erst ummelden, danach zur Ausländerbehörde (Adressänderung)?
Fiktive Frage:
M. zieht innerhalb Der selben Ortschaft um, also der Hauptwohnsitz ändert sich.
M. hat ein Aufenthaltstitel und ist türkischer Staatsbürger.
Muss M. also erst ins Rathaus und die Adresse ummelden und danach zur Ausländerbehörde, um die Adresse auf Karte der Aufenthaltstitel zu ändern? Die wird ja bekanntlich einfach mit der neuen Adresse überklebt
1 Antwort
Ja, richtig (falls die Meldebehörde das nicht schon macht).
LottoOtto99
30.06.2024, 23:14
@Benutzer953
Wenn du am selben Tag die Termine in der richtigen Reihenfolge bekommst oder das ohne Termin geht, klar.
Können beide Termine am selben Tag stattfinden? Also erst Ummeldung im Rathaus und unmittelbar danach die Adressänderung in der Ausländerbehörde?