Die Teilungserklärung sagt:
1. Jeder Sondereigentümer ist verpflichtet, die dem Sondereigentum unterliegenden Gebäudeteile ordnungsgemäß instandzusetzen.
2. Über die turnusmäßige Durchführung der laufenden Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (auch Schönheitsreparaturen) einschließlich der Abschlusstüren und Fenster (Ausnahmen für deren Innenseiten, siehe Abs. 1) beschließt die Sondereigentümerversammlung. Die Durchführung selbst ist Sache des Verwalters.
Aber sind nicht die Wohnungseingangstüren in Mehrfamilienhäusern Gemeinschaftseigentum? Wenn das Teil nun klemmt, kann sich die Verwaltung dann auf die „Ausnahmen für Innenseiten“ berufen?