Wohnungseingangstüre Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

1 Antwort

Von Experte Stefan1248 bestätigt

Ja, Wohnungseingangstüren sind immer Gemeinschaftseigentum (BGH Urteil: V ZR 212/12).

Wie die Innenseite der Tür gestaltet ist, darf jeder selbst entscheiden. Aber was sollte das damit zu tun haben, wenn die Tür klemmt?