Meinung des Tages: Änderung im Namensrecht – u.a. traditionelle ostfriesische Namen werden wieder möglich. Sollten weitere Änderungen folgen?

Was als Modernisierung geplant ist, dürfte eher als Rückkehr zu alten Traditionen gelten. Eltern konnten früher die eigenen Vornamen als Nachnamen geben, faktisch wurde dies 1874 jedoch abgeschafft. 2025 soll sich das ändern – bald könnte es wieder mehr Nachnamen wie „Jansen, Larsen oder Peters“ geben. Eine Neuerung gibt es allerdings zusätzlich.

Das plant die Gesetzesnovelle

Am meisten für Diskussionen sorgt vermutlich der Abschnitt, in dem es heißt, dass jede Person, die sich als Ostfriese fühlt, das ostfriesische Namensrecht in Anspruch nehmen darf. Es ist demnach nicht mehr nötig, einen Wohnsitz in oder ein aus Ostfriesland stammendes Elternteil zu haben.

Außerdem soll künftig nicht mehr nur die patronymische Form möglich sein: Traditionell wurden die Nachnamen der Ostfriesen aus den Vornamen der Väter gebildet. Je nachdem, ob der Vorname auf einen Vokal oder einen Konsonanten endet, wurde der Name neu gebildet. Hier gibt es eine Übersicht der Namensbildungen.

2025 soll die Tradition dann allerdings etwas verändert werden. Auch eine matronymische Namensgebung soll ermöglicht werden. Dadurch könnten dann auch Mütter ihre Vornamen in Form von Nachnamen an ihre Kinder weitergeben.

Darum soll sich das Namensrecht künftig ändern

Gösta Nissen vom Minderheitensekretariat in Berlin empfindet die Namensrechtsreform als längst überfällig. So hätten Westfriesen in den Niederlanden schon seit langer Zeit das Recht, ihren Namen nach der Tradition zu bilden. Deutschland passe sich also nur dem internationalen Namensrecht an. Für Nissen ein wichtiger Schritt, denn, so ihre Argumentation, für Minderheiten sei dies wichtig, gerade um kulturell sichtbarer zu sein. Als wichtigen Teil der friesischen Identität und Kultur sieht auch Stefan Seidler, der sich als Bundestagsabgeordneter vom Südschleswigschen Wählerverband versteht, die traditionellen friesischen Namen.

Weitere geplante Änderungen

Nicht nur für die Ostfriesen sind derartige Anpassungen geplant. Auch die dänische Minderheit sowie die Sorben, die in Deutschland leben, sollen künftig die Namensbildung entsprechend ihrer Tradition ausüben können. Kinder sowie Erwachsene dürfen sich bei den geplanten Änderungen einmalig umbenennen.

Weiter gilt für alle: Künftig sollen „echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ eingeführt werden – statt sich also wie bisher für einen Familiennamen entscheiden zu müssen, soll es künftig die Möglichkeit geben, einen Doppelnamen als Ehenamen zu wählen – dieser wäre dann auch der Geburtsname für die gemeinsamen Kinder. Dadurch soll die Zugehörigkeit zu beiden Elternteilen nach außen hin dokumentiert werden können.

Stiefkinder und Scheidungskinder sollen außerdem einfacher ihren Nachnamen wieder ändern können. Wird beispielsweise der Nachname des Stiefelternteils angenommen und die Ehe aufgelöst oder das betroffene Kind zieht aus, so soll ihnen erleichtert werden, wieder ihren „ursprünglichen“ Nachnamen anzunehmen.

Bei Scheidungskindern soll der Nachname geändert werden können, wenn auch der betreffende Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Ehenamen ablegt.

Weiter soll es geschlechtsangepasste Familiennamen geben. Dies soll möglich sein, wenn das Traditionell oder Kulturell in der Sprache vorkommt, aus der der Name stammt. Wenn der Ehename beispielsweise „Kowalski“ ist, so soll die Ehefrau künftig bestimmen können, dass sie auch im Personenstandsregister als „Kowalska“ eingetragen wird.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet Ihr von der Rückkehr zu traditionellen Namensgebungen wie in diesem Beispiel bei den Ostfriesen? Würdet Ihr Euren Namen entsprechend ändern? Haltet Ihr die weiteren geplanten Überarbeitungen des Namensrechts für sinnvoll? Was würdet Ihr noch ergänzen, wenn Ihr die Möglichkeit hättet? Empfindet Ihr das Thema Nach- bzw. Ehenamen persönlich als sehr relevant oder legt Ihr darauf kaum bis gar keinen Wert? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/namensrecht-gesetz-entwurf-buschmann-justizministerium-scheidung-kinder-adoption-100.html
https://bibliothek.ostfriesischelandschaft.de/publ/ol-namensrecht/
https://www.ndr.de/kultur/norddeutsche_sprache/friesisch/Traditionelle-friesische-Nachnamen-wohl-bald-wieder-moeglich,nachnamen104.html
https://www.kultur-in-emden.de/2024/04/29/ostfriesische-namensgebung-ist-wieder-moeglich/#:~:text=Traditionell%20wurden%20die%20ostfriesischen%20Nachnamen,Namensgebung%20ist%20also%20auch%20m%C3%B6glich.
https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/namensrecht/namensrecht.html


Bild zum Beitrag
Name, Deutschland, Kultur, Gesetz, Niederlande, Ausweis, Ehe, Geschlecht, Gesetzeslage, Heimat, Identität, Namensrecht, Norddeutschland, Pass, Scheidungskind, sorben, Stiefkinder, Tradition, Vornamen, Abstammung, Wohnsitz, Doppelnamen, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Ist die Kritik an der BAföG-Reform berechtigt?

BaFöG ist ein Begriff, den viele in ihrem Leben schon einmal gehört haben. Aber wer darf das eigentlich beziehen? Das hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab. Das Alter, das private Einkommen und Vermögen, die Eignung für die gewünschte Ausbildung und die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status sind von Relevanz. Eine Analyse des CHE Centrum für Hochschulentwicklung hat gezeigt: 84% der Studierenden können oder wollen die staatlichen Unterstützungsangebote nicht nutzen – die Konsequenz: Eine Reform scheint nötig.

Die geplante Reformierung

Geplant ist, dass Studierenden künftig ein „Flexibilitätssemester“ zugesprochen wird. Das heißt, Studierende könnten über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden. Außerdem sollen die Freibeträge von Studierenden und deren Eltern angehoben werden. Dadurch könnten womöglich mehr junge Menschen BaFöG beziehen. Zusätzlich geplant ist eine sogenannte „Starthilfe“. Damit soll angehenden Studierenden geholfen werden, die aus ärmeren Haushalten kommen. Für diejenigen, auf die das zutrifft, soll es 1.000 Euro geben.

Geplant sind außerdem „strukturelle Verbesserungen“, sodass etwa die Wartezeit verkürzt oder die Einbringung der relevanten Nachweise vereinfacht wird.

Keine Anpassung der Beiträge

Die Inflation ist deutlich zu spüren. Vielerorts sind die Mieten gestiegen, ebenso sind Preise für Lebensmittel höher angesetzt und auch andere im Alltag benötigte Gegenstände, wie etwa Kleidung, werden zusehends teurer.

Viele staatliche Leistungen werden an die Inflation angepasst – beim BAföG ist das jedoch nicht geplant.

Der Bundestag hatte 150 Millionen Euro für das BAföG zur Verfügung gestellt, um einen Spielraum für etwaige Erhöhungen zu gewährleisten. Das Bildungsministerium plant allerdings nur 62 Millionen Euro davon ein.

Aktuelle Beiträge

Im Wintersemester 2022/23 wurde das BAföG um 5,75 Prozent erhöht. Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, konnten damit monatlich 511 Euro erhalten. Dies setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf (452 Euro) und 59 Euro für’s Wohnen. Diejenigen, die auswärts leben, konnten den Grundbedarf und 360 Euro für die Unterkunft bekommen.

Allerdings werden Vermögen, eigenes Einkommen sowie das Einkommen von Eltern und Ehepartner immer angerechnet – die Höhe ist also von Fall zu Fall individuell.

Mehr Druck bei der Rückzahlung

Seit 1990 gilt: Die Hälfte vom BAföG ist „geschenkt“, die andere Hälfte muss zurückgezahlt werden. Ungefähr fünf Jahre nach dem Ende des Studiums wird die Rückzahlung dann fällig – dauern darf sie maximal 20 Jahre.

Geplant ist nun, dass künftig die Raten steigen werden. Statt 130 Euro monatlich sollen nun also 150 Euro pro Monat getilgt werden. Dies sei geplant aufgrund der aktuellen „Einkommens- und Preisentwicklung“, so die Begründung im Gesetzentwurf.

Kritik zur Reform

Mitunter am meisten kritisiert wird, dass das BAföG nicht entsprechend der Inflation angepasst werden soll. Auch, dass das zur Verfügung gestellte Geld nicht ausgeschöpft wird, um jeden eine „Starthilfe“ zu ermöglichen, oder eben allgemein die Beiträge anzuheben, stört einige der Studierenden.

Auch Wissenschaftler sehen in der Reform nicht nur positive Vorsätze. So bliebe diese Reform „hinter ihren Möglichkeiten“, wie Frauke Peter vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung es bezeichnet. Auch sie plädiert für eine regelmäßige Anpassung der BAföG-Sätze.

Außerdem sei es nötig, mehr Transparenz zu schaffen. Junge Studieninteressierte können oft nicht einfach erkennen, was ihnen zustehen würde und dadurch steigt die Unsicherheit, wie das Studium finanziell gestemmt werden könnte. Der Studienbeginn sei also „ein Sprung ins Ungewisse“, so die Bildungsforscherin.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die BAföG-Situation? Seht Ihr die geplanten Reformpunkte als positive Entwicklung? Findet Ihr die theoretisch erreichbaren Beiträge ausreichend? Wäre eine regelmäßige Anpassung der Beiträge sinnvoll? Habt Ihr vielleicht sogar selbst Erfahrungen, die Ihr teilen möchtet, besonders, wenn es um Bürokratie und die Nachweise geht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bafoeg-bundesrat-100.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/studierende-staatliche-foerderung-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bafoeg-reform-108.html

Bild zum Beitrag
Kredit, Inflation, Studium, Zukunft, Geld, Schulden, Deutschland, Master, Eltern, Einkommen, Bachelor, BAföG, Bürokratie, Perspektive, Wohngeld, Inflationsrate, Starthilfe, Studentenjob, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, inflationsausgleich, Mietpreis, Regelstudienzeit, staatsangehörigkeiten, Studiumwechsel, Meinung des Tages

Meistgelesene Beiträge zum Thema Deutschland