Polizei beschlagnahmt das Handy?

Guten Tag meine Damen und Herren,

Wir alle wurden doch schon einmal Teil einer Personenkontrolle, zumindest die meisten von uns. Meistens gehen diese Kontrollen harmlos und ohne probleme aus.

Gehen wir jedoch mal von einem ziemlich dubiosen Fall aus, Sie besitzen Btm in geringen Mengen mit sich. In diesem Fall möchte die Polizei Ihr Handy konvestieren. Da sie dort immerhin weiter Anhaltspunkte finden könnten (Jedoch wissen Sie das dort nichts zu finden ist, und es gibt tatsächlich nichts zufinden) Sie selbst kooperieren nicht, Sie sagen einfach gar nicht's zum Sachbestand. Sie bestehen drauf vorerst mit Ihrem Anwalt drüber zu sprechen.

Jetzt ist meine Frage, dürfen Polizisten die Handy's konvestieren? Ich meine wir Leben in einer Zeit in der das Handy sogut wie alle wichtigen Datein einer Person beinhalten einschließlich Passwörter für, Foren, Social Media und gehen wir mal ganz hart in die Thematik, die Kontoverbindungen sowie das Passwort für's Online Banking stehen ebenfalls drin. Das sind sehr sehr intime Daten die für niemanden zugänglich seinen sollten, und niemand hat das Recht auf diese Daten einzulesen außer Sie selbst natürlich.

Wie läuft sowas für gewöhnlich ab? Wenn die Polizei das Handy beschlagnahmt dann werden sie sicherlich diese Daten einschauen, das verstößt doch sowas von gegen unsere Privatsphäre.

Datenschutz, Recht, Privatsphäre, Polizeikontrolle, Betäubungsmittelgesetz
Kündigung nach Weiterleitung von privaten Chats?

folgender Fall liebt bei einer Werkstudententätigkeit vor.

Person A, B, C, D und E sind Werkstudenten und in einer Whatsapp-Gruppe.

Person A schickt Bilder und Videos von B,C und D in die Gruppe, die während der Arbeitszeit gemacht wurden, was verboten ist.

Des Weiteren werden u.a. Vorgesetze von B,C, E beleidigt. D schreibt "Haha".

B schreibt über D, der ebenfalls in der Gruppe ist, ich habe D "verarscht "

Mehrere Monate später gibt es Streit zwischen A,B, C und D.

D schickt eine E-Mail an Vorgesetzten voller Screenshoots aus der Gruppe, wo B,C und E den Vorgesetzten beleidigen. Zudem fühlt sich Person D von Person A,B und C aus heiterem Himmel "gemobbt".

Nun kommt es zu einem Personalgespräch und Person A,B,C und E wird entweder ein Aufhebungsvertrag oder eine fristlose Kündigung angeboten. Basierend auf den Bildern, Videos und Beleidigung aus dem privaten Gruppenchat, die Person D ohne Zustimmung von A,B,C und E an vorgesetzen weitergeleitet hat.

Frage: ist diese Kündigung rechtsmäßig oder kann man dagegen klagen? Hat sich Person D strafbar gemacht weil er Ausschnite aus dem privaten Gruppenchat an den Vorgesetzten weitergeleitet hat? Und hat der Vorgesetzte und die Peronalabteilung sich damit strafgemacht gemacht, weil sie sich die privaten Chats angeguckt haben und gegen A,B,C und E verwendet haben?

Kann gegen solche rechtliche fristlose Kündigung geklagt werden? Wie stehen die Chancen?

Weitere Frage: Person D ist nicht mehr in der Gruppe. Personalleiterin will Chats vergleichen und bittet um den gesamten Chat. Person A,B,C und E sind damit einverstanden. Person D, der zum Zeitpunkt der Nachrichten noch in der Gruppe war, wurde noch nicht gefragt. Dürfen A,B,C und E diese Chats ohne die Genehmigung von D weiterleiten, da er zuvor schon Ausschnitte weitergeleitet hat? Falls nein: Können A,B,C und E die Chats weiterleiten, indem sie den Namen von D schwärzen?

Vielen Dank schon mal.

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Datenschutz, Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Zustimmung, private nachrichten, WhatsApp

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