folgender Fall liebt bei einer Werkstudententätigkeit vor.

Person A, B, C, D und E sind Werkstudenten und in einer Whatsapp-Gruppe.

Person A schickt Bilder und Videos von B,C und D in die Gruppe, die während der Arbeitszeit gemacht wurden, was verboten ist.

Des Weiteren werden u.a. Vorgesetze von B,C, E beleidigt. D schreibt "Haha".

B schreibt über D, der ebenfalls in der Gruppe ist, ich habe D "verarscht "

Mehrere Monate später gibt es Streit zwischen A,B, C und D.

D schickt eine E-Mail an Vorgesetzten voller Screenshoots aus der Gruppe, wo B,C und E den Vorgesetzten beleidigen. Zudem fühlt sich Person D von Person A,B und C aus heiterem Himmel "gemobbt".

Nun kommt es zu einem Personalgespräch und Person A,B,C und E wird entweder ein Aufhebungsvertrag oder eine fristlose Kündigung angeboten. Basierend auf den Bildern, Videos und Beleidigung aus dem privaten Gruppenchat, die Person D ohne Zustimmung von A,B,C und E an vorgesetzen weitergeleitet hat.

Frage: ist diese Kündigung rechtsmäßig oder kann man dagegen klagen? Hat sich Person D strafbar gemacht weil er Ausschnite aus dem privaten Gruppenchat an den Vorgesetzten weitergeleitet hat? Und hat der Vorgesetzte und die Peronalabteilung sich damit strafgemacht gemacht, weil sie sich die privaten Chats angeguckt haben und gegen A,B,C und E verwendet haben?

Kann gegen solche rechtliche fristlose Kündigung geklagt werden? Wie stehen die Chancen?

Weitere Frage: Person D ist nicht mehr in der Gruppe. Personalleiterin will Chats vergleichen und bittet um den gesamten Chat. Person A,B,C und E sind damit einverstanden. Person D, der zum Zeitpunkt der Nachrichten noch in der Gruppe war, wurde noch nicht gefragt. Dürfen A,B,C und E diese Chats ohne die Genehmigung von D weiterleiten, da er zuvor schon Ausschnitte weitergeleitet hat? Falls nein: Können A,B,C und E die Chats weiterleiten, indem sie den Namen von D schwärzen?

Vielen Dank schon mal.

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