Rotlichtverstoß für meinen Sohn übernehmen?

Hallo,

zuerst die Situation:

  • Fahrer: Mein Sohn (18 Jahre, Probezeit, keine Vergehen bisher)
  • Halter: Ich (61 Jahre, keine Punkte)

Mein Sohn wurde vor 2 Wochen an einer roten Ampel geblitzt. -> Gestern kam ein Anhörungsbogen an mich adressiert: 132 BKat + deutliches Foto meines Sohnes.

Auch wenn es ein einfacher Rotlichtverstoß ist droht meinem Sohn neben dem verdienten Bußgeld jetzt ein Aufbauseminar, welches ich ihn gern ersparen würde.

Ich habe mich schon in diversen Foren/Artikeln eingelesen, jedoch nicht alle Antworten gefunden. Daher meine beiden Fragen:

  • Besteht die Möglichkeit, dass ich mich selbst im Anhörungsbogen beschuldige, ohne rechtliche Konsequenzen ?
  • Im Bogen steht, dass davon ausgegangen wird, dass ich der Fahrer bin. Wenn ich nun gestehe, vergleicht die Behörde trotzdem Pass- mit Blitzerfoto ? Daran würde die Sache nämlich höchstwahrscheinlich scheitern, da aufgrund des Altersunterschiedes klar zu erkennen ist, dass es sich nicht um dieselbe Person handelt.

Ich möchte zum Schluss noch einmal klarstellen, dass ich/wir nicht versuchen das Bußgeld zu umgehen, sondern nur verhindern wollen, dass mein Sohn zusätzlich 300-500€ für ein lächerliches Aufbauseminar zahlen muss. Er hat seine Lektion gelernt, glaubt mir. Daher würde ich gern auf "Er hat es verbrochen, er muss es ausbaden." Kommentare verzichten.

Danke im Vorraus.

Verkehrsrecht, Bußgeld, Aufbauseminar, Blitzer, Probezeit, Anhörungsbogen, rote Ampel, Auto und Motorrad
Darf ich hier parken? Unerlaubt Strafzettel?

Am Anfang der Straße steht nach einer Kreuzung "Zeichen 283-10: Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung rechts". Ich habe am anderen Ende der Straße geparkt. Meines Wissen nach muss für die Gültigkeit des Haltverbotes am Ende der Straße "Zeichen 283-20: Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung rechts", dieses fehlte aber.

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Bild: An den grünen Stellen parkten Autos, ich auch. Das rote Kreuz soll die Stelle verdeutlichen, an der das Schild fehlt.

Wurde mir nun also unerlaubt Falschparken vorgeworfen, da das Haltverbot eigentlich nicht richtig beschildert ist und somit auch ungültig ist?

EDIT: 

wikipedia.org/wiki/Haltverbot :

Gültigkeitsbereich der Zeichen 283 und 286

Mangels definiertem Beginn (Zeichen 283-10 Haltverbot oder 283-50 Beginn des Haltverbots) der Verbotsstrecke eines Haltverbots ist ein rückwärts weisendes Schild (Zeichen 283-20 Ende des Haltverbots) für sich allein rechtsunwirksam und muss daher nicht beachtet werden (BVerwG DAR 1975, 250 und VRS 49, 306; BayObLG VerkMitt. 76 10; OLG Hamm VRS 50 469; KG Berlin VRS 47 313)

Das trifft nicht ganz auf meine Situation zu, aber vielleicht kann man das auch andersrum deuten?

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unbeabsichtigt zu Langsam gefahren , Nötigung?

`Liebe Leser , ich hätte da mal eine frage. Es geht darum das ich Gestern mit dem Auto auf dem Heimweg war , plötzlich kam ein 50ger Schild + Baustellen schild. Da dachte ich mir dann ok runter vom gas und fuhr so 65 gemütlich vor mich hin. Ich weis das 65 keine 50 sind aber es war lediglich auf der rechten seite ein paar Leitpfosten , was dann wohl als Baustelle ausgelegt wird ... naja schlieslich kamm nach ein paar Hundertmetern das nächste 50ger schild also fuhr ich mit gleicher Geschwindigkeit weiter. nach kurzer zeit wurde ich auch dann auch vom ersten Auto Überholt und dies war sehr knapp mit dem Gegenverkehr, Ich dachte mir da nur hm ok soll er machen. schlieslich gab ich dann etwas mehr gas soauf 80 da ich mir dachte hier kann nicht mehr 50 sein wenn die es so eilig haben .. trotzdem überholte mich dann auch der 2 wagen und guckte aber sowas von angepisst in mein Auto....... Nun stellte sich mir halt raus, das ich wohl geträumt haben muss und nach der Baustelle wohl doch nicht mehr 50 waren sondern wieder 100, hab ich mich den damit strafbar gemacht das es durch mich zu einen Gefährlichen Überholmanöver kam. ich hatte mich auch gewundert da keine Baustelle mehr da war aber hatte die 50 noch im Kopf..... man mich hier nun wegen Nötigung §240 Stgb Anzeigen? ich finde im Internet nur den Busgeldkatalog mit folgendem Tatvorwurf Sie fuhren ohne trifftigen grund zu langsam und Behinderten somit den Verkehrsfluss ( 20) Euro Busgeld. Ich wollte ja die anderen nicht Nötigen sondern dachte mir halt nur das 50 ist ...

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