Hallo,
ich musste meinen Führerschein abgeben. Am 18.04 habe ich ihn mit der Post verschickt, wahrscheinlich ist er bei der zuständigen Stelle am 19./20.04 eingegangen. Nun meine Frage: Gilt der Moment, in dem ich meinen Führerschein verschickt habe, als Abgabedatum? Schließlich bin ich ja seitdem nicht mehr gefahren. (Oder gilt das Datum, wann der Führerschein eingegangen ist, als Abgabedatum?)
Die Frage ist mir wichtig, da davon abhängt, wann genau ich ihn wiederbekomme. Vielen Dank im Voraus!
PS: Ich würde mich freuen, wenn hier ausschließlich auf die Ausgangsfrage eingegangen wird - und nicht etwa darauf, dass mir das gerecht geschieht etc. Danke! :-)