Knöllchen erhalten wegen Parken auf Gehweg. Widerspruch?

Hallo liebe Community.

ich war Ende letzter Woche Mal bei einer Freundin zu Besuch und habe keinen Parkplatz gefunden.

Es war allerdings eine freie Fläche verfügbar (siehe Fotos), wo ich in der Vergangenheit auch schon oft Autos geparkt gesehen habe. Also habe ich dort geparkt. Am nächsten Morgen habe ich ein Knöllchen wegen ,,Parken auf Gehweh' mit 30€ Bußgeld erhalten.

So sieht das bildlich aus:

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=16ebc0-1527508823.jpg

Nun wollte ich euch Experten Mal fragen, ob dieser Bereich wirklich als Gehweg gilt. Für mich persönlich kann ein Gehweg nicht nur 10m lang sein. Und wenn man links von der Fläche schaut, dann sind ja dort die Parkplätze der Kita, wo die Leute so nah am Straßenrand parken (siehe Foto) das dort unmöglich ein Gehweg verlaufen kann. Wie ihr auf den Fotos sehen könnt, gibt es dort zwar eine ZickZack Linie für das nicht Parken, allerdings war mein Auto mindestens 1 Meter hintendran geparkt.

Nun meine Frage. Ich habe eine Verkehrsrechtschutzversicherung. Meint ihr es lohnt sich ein Widerspruch? Man hat ja 5 Tage Zeit der Bußgeldstelle per Email zu antworten.

Für mich ist einfach nicht klar ersichtlich das es sich hierbei um einen Wegweg handelt für die 10m bevor es dann links reingeht. 

Achso und links rein würde die Straße so weiterverlaufen:

Wäre über Antworten erfreut.

  1. Liebe Grüße
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