Ich bin soeben in einer 30 er Zone geblitzt worden, lohnt sich Einspruch?

Die Strecke ist gleich am Ortsanfang steht ein 30 er Schild mit dem Zusatz 22 bis 6 Uhr. Es war kurz nach 22Uhr. Ich musste zuerst das Schild lesen und dann auf meine Uhr schauen, hab dann auch gebremst und hätte knapp 60 km/h.

Unmittelbar hinter dem Schild steht der Blitzer. So schnell kann man das Schild und die Uhr am Tacho aber nicht ablesen. Wenn man den Blitzer nicht weiss, fährt man rein rein. Bis man Schild gelesen hat und dann Uhr auf dem Tacho schaut hat's schon geblitzt. Ist jetzt Führerschein weg. Es ist eine steile Strasse die nach unten geht. Wenn man das Fahrzeug rollen lässt ist es leiser als hier eine Vollbremsung hinzulegen.

Ein sinnloseres Schild habe ich noch nie gesehen. Ich verstehe 30 er Schilder in verkehrsberuhigender Zone wo Kinder laufen. Aber das hier ist am Ortsrand und kostet mehr Sprit und macht mehr Lärm weil viele im kleinen Gang schleichen. Ist jetzt Führerschein weg? Wenn es weiter weg gestanden hätte, hätte ich bremsen können aber so dicht nach dem Schild den Blitzer ist nicht normal. Man muss auch Zeit haben das Zusatschid in kleiner Schrift und die Uhr neben meinem Tacho zu lesen. Aus der Ferne ohne LED oder Halogenlicht kann man das nicht sehen weil das Zusatschild klein ist und dahinter ist noch ne Strassenlaterne die blendet. Erst unmittelbar am Schild hat man die information und dann muss man aber noch die Uhrzeit neben seinem Tacho kontrollieren.

Und dann ist man am Schild schon vorbei und hat schon geblitzt.

Lohnt sich hier Einspruch?

Führerschein, Bußgeld, Blitzer, geblitzt, Einspruch einlegen, 30 Zone, Auto und Motorrad
3 monate verjährung(falsche adresse )?

Hallo 

 

Kurz zu Situation:

Ich wurde am 25.05.2018 und 15.06.2018 geblitzt, ich bin am 01.07.2018 offiziell ausgezogen (ich war auf dem Amt ) soweit so gut ich dachte die Bußgeld bescheide würden noch eintreffen war aber nicht so alle meine Briefe kamen bei mein neue Adresse an,  ich habe sogar eins für falsch parken bekommen aber die 2 Bußgeld bescheide wegen dem blitzen  kamen NICHT an, circa  18.10  oder 19.10 standen 2  Leute vom  Rathaus vor mir  (ich tipp mal die von der Bußgeld stelle ) meinten wann wollen sie endlich die Bußgeld bezahlen …. Wenn sie nicht zahlen müssen wir …. (leider weiß ich nicht mehr genau was sie gesagt haben aber ungefähr so) dann hielten die mir ein Brief hin, der Brief beinhaltete 2 schreiben vom 12.10 mit 2 Mahnungen über 300 Euro das meiste war Mahngebühren das solle ich innerhalb 14 tage zahlen darauf bin ich zu ein Anwalt er meinte da ich leider nicht für Verkehrsrecht versichert bin würde er mir raten das zu zahlen ( ich muss mir ein anderen Anwalt suchen ) ich hatte dann durch Recherche herausgefunden das Bußgelder die an die falsche Adresse geschickt wurden ein Vergärung Frist 3 Monaten gibt, also wenn es in 3 Monaten nicht richtig zugestellt wird muss ich das nicht mehr bezahlen, also hatte ich ein schreiben aufgesetzt und am 26.11 (durch den Anwalt sind paar Tage drauf gegangen) Einspruch eingelegt  (sieh Bild ) am 20.11 kam folgende Antwort: Sehr geehrter Herr xyz , die Einsprüche sind nicht in der vorgeschriebenen Frist eingegangen und sind somit nicht wirksam.

Bitte erledigen Sie alle offenen Forderungen. Momentan offener Betrag ca. 400,00 €.

Jetzt zu meine frage was kann ich tun, ich war gestern beim Amtsgericht wegen Beratungsschein aber der mein da hätte ich gleich am 12.10 kommen sollen, es kann doch nicht sein das ich so viel Zinsen Mahnungen und Sonstige gebühren   zahle muss, für jeden tipp wäre ich echt dankbar

Und welche Frist soll ich denn überschritten haben

Wenn ich richtig verstanden habe hatte ich 14 Tage Zeit für den Einspruch, da es mir am 18.10 erst ausgehändigt wurde und ich am 26.10 Einspruch einlegte müsste, es doch rechtzeitig gewesen sein

Laut dieser Aussage:

Dies bleibt auch möglich, wenn der Vollstreckungsbescheid schon mehrere Jahre alt ist. Zwar beträgt die Einspruchsfrist nur zwei Wochen. Sie beginnt jedoch erst mit richtiger Zustellung des Vollstreckungsbescheides zu laufen (§§ 166 ff., 338, 339 Abs. 1 ZPO) und kann daher in Fällen falscher Zustellung nicht ablaufen. Ein Wiedereinsetzungsantrag ist nicht nötig.

 

 

 

Danke in voraus

Tut mir leid für die Rechtschreibfehler und denn langen text hab versucht mich kurz zu halten

 

LG

Agito

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Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Verjährung
Strafzettel und Abschleppkosten getrennt?

Hallo Leute.

Ich habe vor 7 Tagen ein Strafzettel an meinem Auto gehabt, weil ich auf einem Busparkplatz geparkt habe. Auf dem Strafzettel stand auch drauf, dass ein Abschlepper beauftragt wurde. Ich habe mich dann natürlich sofort in mein Auto gesetzt und bin weg gefahren. In dem Moment kam mir der Abschlepper auch schon entgegen.

Auf dem Schreiben stand auch, dass die Anfahrtskosten für den Abschlepper auch getragen werden müssen, wenn man in der Zwischenzeit sein Auto entfernt hat.

Nachdem ich dann mit mehreren darüber geredet habe, wie teuer das wohl werden würde , war mir eigentlich schon klar , dass es wahrscheinlich zwischen 150 - 300 Euro kosten wird.

Umso erstaunter war ich , als ich nun meinen Strafzettel über 30 Euro bekommen habe. Der ersten Euphorie folgten recht schnell Zweifel, ob das jetzt alles war.

Und nun zur meiner Frage:

Ich habe eigentlich fest damit gerechnet, dass ich einen Strafzettel bekomme, wo sowohl das falsch Parken als auch die Abschleppkosten zusammen aufgeführt sind.

Ist das jetzt nur der Strafzettel fürs falsch Parken gewesen und die Abschleppkosten kommen irgendwann separat auf mich zu - oder hätte das jetzt eigentlich zusammen kommen müssen, sodass ich vielleicht Glück hatte und es wurde irgendwas vom Abschleppdienst nicht richtig aufgenommen, da ich ja bevor das Auto abgeschleppt werden konnte, mein Auto entfernt habe? ….

Weiß jetzt nicht , ob ich mich freuen kann oder ob irgendwann dann doch noch die böse (erwartete) Überraschung kommt.

Kennt sich jemand damit aus oder hatte eventuell schon mal selber so eine Situation?

Ich war eigentlich der Ansicht, dass der Abschlepper vom Staat bezahlt wird und ich die Strafe an den Staat zahlen muss...

Abschleppdienst, Recht, Bußgeld, Strafzettel, Auto und Motorrad

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