Welche Strafe würde bei 14-15jährigen ausfallen, wenn sie sich mit stark alkoholischen Getränken betrinken?

Hallo zusammen,

meine ehemaligen (glaub ich) Freunde trinken stark Alkohol bei einer Mini-Disco. Dazu auch Klopfer, Wodka, Schnaps, Likör, Bier eher seltener usw. Ich habe davon nur einmal und das letzte Mal für mein Alter (16) genommen, weil ich das nicht mag und mir zu bitter ist. Ich bin da eher: Hauptsache dabei. Ich möchte mich da eher erst mit 18 ausprobieren.

  • Aber welche Strafe bekämen sie, wenn das Alkohol (von den Eltern) geklaut wurde und heimlich eingenommen wurde
  • Die Eltern das ohne zu beaufsichtigen zulassen würden.
  • Oder die Eltern erst vor der Tür von der Polizei damit überrascht werden, dass ihr Kind sich betrunken hat.
  • Ihnen von volljährigen Freunden Alkohol hinter den Rücken der Eltern ausgeschenkt wird
  • Wie würdet ihr reagieren?

Ich habe es immer so mitbekommen, dass sie sich hinter den Wagen immer versteckt haben und Wodka, Liköre oder Schnäpse aus den Rucksäcken/ Taschen holten und schnell (aus)getrunken haben. Ich hab mal nachgefragt wieso ihre Eltern da so locker mit umgehen und die meinten, dass sie das aus den Schränken klauen und es einfach nicht mitbekommen oder mittlerweile, wenn sie es mitbekommen, dass sie sich deswegen von übergeben am nächsten Morgen nur ausgelacht werden und so weiter.

Sie fragen also gar nicht erst nach und die Eltern sind machtlos dagegen. Da gibt es dann kurz Hausarrest und dann ziehen die wieder dasselbe ab.

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Von Zivilpolizei angehalten - Verwarnung oder Strafe?

Hallo,ich bin grade eben mit einer Freundin Auto gefahren. Es war nachts ich bin 1-2 Kurven mit quietschenden Reifen gefahren und eben aufheulendem Motor. Nachdem ich sie nach Hause gebracht habe, wurde ich von einer Zivilstreife angehalten. Nachdem sich der Mann vorgestellt hat habe ich ihm meinen FS gegeben (Fahrzeugschein lag zuhause - was aber anscheinend kein Problem darstellte).Nachdem er sich einiger Zeit mit seiner Kollegin besprochen hatte, kam er wieder zu mir und meinte in etwa Folgendes:Aufgrund der Tatsache, dass Sie ihren FS erst kurze Zeit haben (seit etwa 1 Jahr) sollten Sie sich ein wenig zurückhalten und vorsichtiger Fahren ... und nun weiß ich leider nicht mehr ob er sagte "sonst gibts es Post von der Verkehrsbehörde" oder "nun gibt es Post von der Verkehrsbehörde". Ich habe ihm dann zugestimmt und mich entschuldigt. Danach meinte er, dass er hofft das sei auch angekommen und noch eine schöne Fahrt.Meint ihr das war nur eine Verwarnung oder bekomme ich nun wirklich noch Post? Mein Nummernschild hätten sie aufschreiben können, schließlich standen sie hinter mir mit Licht an. Allerdings haben sie von mir keine weiteren Personalien aufgenommen oder mir noch einmal konkret einen "Tatvorwurf" oder ähnliches gemacht. Mich macht es nun stutzig, ob ich nun noch Post bekomme, weil ich den entsprechenden Satz nicht verstanden habe und er zum Ende eben noch meinte, dass er hofft, die Mahnung sei angekommen.Reicht nur mein FS und ggf. das Nummernschild aus mich dafür zu belangen oder habe ich mich evtl verhört und das ganze war nur eine Verwarnung?Vielen Dank!

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