Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bei Pachtung eines Gartengrundstücks oder Befreiung?

Sehr geehrte Leser,

ich bin seit einigen Tagen Pächterin eines Gartengrundstücks:

private Freizeitangelegenheit, 730 qm, Lage außerhalb (keine Kleingartensiedlung), Obstbaumbestand vorhanden, Wiese vorhanden

Ich habe von einem Bekannten den Hinweis bekommen ich müsse Mitglied in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft werden (Unfallversicherung), ca. 90 € im Jahr.

Ist das richtig?

Mir ist der Sachverhalt nicht klar da ich weder Unternehmer im landwirtschaftlichen Bereich bin, noch etwas Kommerzielles dort betreiben möchte.

Ich möchte dort meine Freizeit verbringen und mich um das Grundstück kümmern.

Ich besitze selbst eine private Unfallversicherung (diese habe ich noch nicht auf die Sache Gartengrundstück angesprochen).

Beim Stöbern auf der Homepage der Landwirtschaftlichen BG bin ich darauf gestoßen, dass man sich auf Antrag von der BG befreien lassen kann, sollte die "bewirtschaftete" Fläche kleiner als 2.500 qm sein - was sie bei mir ist (730 qm).

Ich hoffe es findet sich Jemand im Forum der mir weiterhelfen kann.

Ich stelle mir folgende Fragen:

1) Muss ich Mitglied in der landwirtsch. BG werden?

2) Was würde eine Befreiung mit sich bringen, sprich zahlt dann die normale gesetzliche Krankenkasse im Falle eines Unfalls auf dem Grundstück (z.B. Ast auf den Kopf, Motorsägenunfall usw.)?

Vielen Dank & Alles Gute!

Landwirtschaft, Versicherung, Recht, BG, Landwirt, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Gartengrundstück, Pacht
Arbeitsunfall in der Ausbildung, was steht mir zu?

Hallo Leute,

Ich bin 19 Jahre alt und mache zurzeit eine Ausbildung als Metallbauer in Konstruktionstechnik im ersten Lehrjahr in einer Stahlbau Firma. Ich habe dort relativ schnell gemerkt dass mir die Ausbildung keinen Spaß macht, zum ersten wegen des sehr schlechten Betriebsklimas, 2. bekommt mein Chef einfach ein Taugenichts zb. Kommt nicht in die Gänge mir meine Vwl zu geben, keine Arbeitskleidung, die ich mir dann selbst kaufen musste usw. 3. Ich bin der Depp der dort alle Drecksarbeiten erledigt und wenn ich was normales mache dann ist es wochenlang dasselbe. Auf der Baustelle bin ich dann auch nur der Werkzeugholer und deshalb war für mich schnell klar: ich such mir was anderes. Ich habe mit meinem Chef schon ausgemacht das über einen aufhebungsvertrag zu regeln, wollte aber jetzt noch ein paar Monate bleiben um zeit zu überbrücken. Aber das tut jetzt nichts zur Sache, wie oben im Titel steht handelt es sich um einen mehr oder weniger schweren Arbeitsunfall der sich am Montag zugetragen hat. Ich stand schon die dritte Woche am Stück an der säulenbohrmaschine und bohrte schwere 30er Stahlplatten vor die schon einiges wiegten und ich musste die mir auch ohne Kran auf den Bohrtisch heben. Um die Körnung zu treffen habe ich außen an die Platte geschlagen, der Bohrer war an. Ich weiß nicht mehr was genau passiert ist, aufjedenfall hat der Bohrer meinen Handschuh gefasst und meine ganze Hand reingezogen. Der Handschuh klemmte meine Fingerkuppe ein und riss sie mir raus. Mir ist bewusst dass man beim bohren normal keine Handschuhe anzieht, aber wegen der schweren Platten die nicht entgratet waren hatte ich sie die ganze Zeit an und mein Meister hat mir nie was gesagt. Während sich der Unfall ereignete war mein Meister beim Schweißer und hat sich über Fußball unterhalten:) soweit ich weiß muss der laut Gesetz des Azubi immer über die Schulter schauen oder nicht? Zum anderen ist die Bohrmaschine eigentlich nicht zugelassen, da die Spannfeder, die den Bohrer oben halten sollte kaputt war und mein Chef zu geizig ist die auszutauschen. Deshalb hat man immer eine Hand weniger zum arbeiten und muss die Spindel festhalten sonst kracht der Bohrer sofort runter. Währe der Defekt nicht hätte ich die Platte richtig rücken können mit beiden Händen und der Unfall währe wahrscheinlich nicht passiert. Jetzt muss ich mit Sicherheit noch Angaben machen bei der bg machen wie das passiert ist. Mein Chef hat gesagt ich soll nicht sagen dass ich Handschuhe anhatte, sonst würde das negativ für mich und den Betrieb auswirken weil die zum einen mir nichts gesagt haben, zum anderen ich selbst daran schuld bin. Auf die kaputte Maschine hab ich ihn erstmal nicht angesprochen. Sollte ich das bei der bg erwähnen? Und würde mir dann Schmerzensgeld zustehen? Und falls nicht bekomme ich im allgemeinen eine Entschädigung? Schließlich fehlt mir jetzt eine Fingerkuppe. Und falls was rausspringt dann geht das doch direkt in die Rentenkasse oder habe ich da was falsch verstanden?

BG, Arbeitsunfall BG

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