Verständnisfrage zum Arbeitsrecht und Versicherungsschutz der Arbeitnehmer wenn sie paar Stunden früher Feierabend machen?

Sitze hier gerade mit einem Freund von mir vom Rechner und wir stellen uns gerade die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz der Arbeitnehmer aussieht ,wenn diese paar Stunden früher Feierabend machen.

Folgende Situation - zum Verständnis der Frage.!

Der Arbeitnehmer führt ein sogenanntes Zeitkonto, wo vermerkt ist wann er geht wann er kommt wie lange er Arbeitet etc.

Die Arbeitszeit Beginnt immer um halb - sprich 6:30 und Endet 8h später um 14:30 Sowie von 14:30 bis 22:30 und zur Nachtarbeit von 22:30 bis 6:30

Möchte der Arbeitnehmer einige Stunden früher Schluß machen so muss er ein Scheinausfüllen - wegen dem Versicherungsschutz auf dem Heimweg.

So weit , so gut.

Nun ist es jedoch so das daß Computerprogramm womit die Arbeitszeiten erfaßt werden - mit 6:30Uhr und Co nicht zurecht kommt - daher wird im Computerprogramm immer die volle Zeit Eingetragen.

Also steht im Computer drin, das der Arbeitnehmer um 7Uhr die Arbeit beginnt und um 15Uhr die Arbeit beendet. - und so weiter. -

Hat wohl was mit Maschinenstunden zu tun .!

Jetzt zur Frage

Wenn der Arbeitnehmer nun 2h aus Privaten Gründen früher Schluß machen möchte - so steht auf seinem Schein den er zum unterschreiben vorgelegt bekommt

13 bis 15 Uhr - - 2h Er geht aber um 14:30 nach Hause , bleibt ja nicht 30min länger da, weil es die Reguläre Arbeitszeit ist. Und wenn er von der Regulären Arbeitszeit geht - und 2h früher gehen will - so müßte er ja um 12:30 bereits nach Hause und nicht um 13Uhr.

Er steigt also in sein Auto um nach Hause zu fahren und um 12:45 passiert ein Unfall Auf seinem Schein steht ,das er eigentlich ja noch auf Arbeit wäre - was er aber nicht ist. Ist er dann trotzdem Versichert auf dem Heimweg? Oder gibt es dann ein kleines Problem.?

Versicherung, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Berufsgenossenschaft, BG, Versicherungsschutz, Zeit, zeitkonto

Meistgelesene Beiträge zum Thema BG