BG Nachprüfung MdE 20% - Was folgt nun?!

Ersteinmal wollte ich mitteilen, dass ich mich hier und bereits auch in anderen Foren schon nach meiner Frage erkundigt habe, demnach sei mir verziehen, dass ich zu diesem Thema einen neuen Thread öffne. Leider ist es mir aber nicht möglich die gelesenen Antworten korrekt auf meinen Fall umzumünzen - von daher danke ich aber jedem der mir in gewisser Weise eine Antwort zukommen lässt.

Folgende Situation liegt bei mir vor: Ich hatte vor fast 5 Jahren einen Arbeits-/Wegeunfall. Nach erster ärztlicher Untersuchung wurde eine, wie beim späteren Gutachten festgestellt, Fehldiagnose gestellt. Ich habe mir damals das Knie bei einem Sturz so böse verdreht, dass mir das Kreuzband gerissen war. Der behandelnde Arzt hatte auch keinen Lachmann-Test durchgeführt, meinte es sei eine "Meniskusquetschung" und schrieb mich lediglich eine Woche krank. In der Folge, ich habe immer schon eine ausgeprägte Beinmuskulatur gehabt, dauerte es einige Zeit bis die Schäden erst richtig aufgefallen sind - Rückenschmerzen durch Fehlstellung, Knie war durchgehend instabil etc... Erst auf weiteres Drängen meinerseits wurde ein MRT getätigt, bei dem dann, 1 Jahr nach dem Unfall, aufgefallen ist, dass mein Kreuzband kaputt war. Nach einem weiteren Jahr in dem ich permanente Physiotherapie hatte, forderte mich die BG zu mehreren Begutachtungen auf bis sie mir die OP gestatteten. Leider war der Zustand des Beines selbst nach der OP nicht viel besser geworden, lediglich die Stabilität war wieder gewährleistet. Mittlerweile waren bereits 3 Jahre nach meinem Unfall vergangen, als man mich zu einem weiteren Gutachten aufforderte, in diesem wurde mir eine MdE in Höhe von 20% festgestellt. Entsprechend erhielt ich erst einmal rückwirkend, dann auch laufend eine BG-Rente (auf UNBESTIMMTE ZEIT). Es dauerte nun kein weiteres Jahr (4,5 Jahre nach Unfall) nach dem letzten Rentenbescheid, bis ich erneut einen Termin zum Gutachten erhielt.

Ich bin der Aufforderung gefolgt, nach 3,5 Stunden Gesprächen u. Untersuchungen war ich fertig.

Ergebnis:

Im Schreiben standen folgende Aussagen:

-ärztliche Untersuchung stellte fest, dass eine wesentlich Änderung nicht eingetreten ist.

-Rentenauszahlung erfolgt weiterhin

Fragen an und Antworten von den Gutachtern:

1.) Ist zu erwarten, dass die durch den Unfall geminderte Erwerbsfähigkeit sich bessern wird?: NEIN

2.) Sind zur Wiederherstellung oder Besserung der Erwerbsfähigkeit weitere ärztliche

Maßnahmen erforderlich? JA

Welche Maßnahmen werden vorgeschlagen?
GGF. DISKUSSION (ich lasse die Fachbegriffe weg) EINER ERNEUTEN OP 

MdE 20% wird von den Gutachtern weiterhin empfohlen.

Womit muss ich nun rechnen, werden weitere Gutachten folgen oder heißt es nun, da keine Besserung erwartet wird, die Rente läuft nun auf Lebzeit??? Eine weitere OP habe ich bereits ausgeschlossen, da es kein Versprechen auf Besserung gibt.

Nochmals Danke für Eure Antworten!

Rente, BG, Gutachten, MdE
Arbeitsunfall, BG weigert sich den anzunehmen

Hallo zusammen,

ich habe zur Zeit einen Nervenzerrenden Streit mit der BG, weil die sich weigern den Arbeitsunfall anzunehmen.

Was bisher geschah:

Ich bin im Oktober 2013 während der Arbeit auf einem laminierten Wegweisser, die in der Firma zu 1000 vorhanden sind, weggerutscht und hatte direkt starke Schmerzen im Knie und konnte kaum noch laufen. Der Betriebsarzt hat mich ins KH geschickt, dort wurde geröngt und es wurde eine Zerrung vermutet. Bin den Tag danach zum D-Arzt und der hat es als Zerrung weiterberhandelt. Als aber keine Besserung auftrat, wurde ein MRT gemacht, auf dem auch nicht sicher war was es sein könnte, also wurde eine Kniespiegelung gemacht mit dem Ergebniss eines Kreuzbandrisses. Im Februar 2014 wurde dann eine Kreuzbandplastik-OP durchgeführt. Seitdem habe ich immer noch starke Schmerzen und Bewegungseinschränkungen und bekomme nur 2xwöchentlich Krankengymnastik und bin bis auf weiteres immer noch Krankgeschrieben. Im Juni gehts endlich los mit der Reha.

Nun zum Thema zurück:

Die BG weigert sich seit Dezember diesen Fall als BG-Unfall anzunehmen weil es angeblich eine alte Verletzung sei, wobei ich noch nie in meinem Leben was an dem Knie hatte. Ich bin über meine Gewerkschaft zur Zeit im Rechtstreit mit der BG, die den Fall aber weiterhin ablehnen und es nun zum Sozialgericht über gehen soll. Noch zu sagen ist, dass der Arzt der die Voruntersuchung zur OP gemacht hat, alleine an den MRT-Bildern sofort gesehen hat dass es ein eindeutiger Riss sei. Auch dass ich während der Arbeitszeit auf dem Wegweiser ausgerutscht bin, gilt doch schon als Arbeitsunfall oder nicht? Leider kenne ich mich mit den Gesetzen nicht aus um da eine eindeutige Klarheit zu bekommen.

Ich bin jetzt seit Oktober krankgeschrieben und will endlich wieder arbeiten, aber nur mit weiterhin Krankengymnastik und ner Menge Schmerzmittel sehe ich da schwarz. BG-Unfälle haben meist eine bessere medizinische Rehabilitation als die normalen Krankenkasse und ich bin mir sicher wenn es von Anfang an ein BG-Unfall gewesen wäre, wäre ich schon wieder am arbeiten.

Vielleicht kennt sich ja jemand mit den Gesetzen aus oder kann mir Ratschläge geben, was ich noch machen kann.

Vielen Dank im voraus.

Arbeitsrecht, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, BG

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