Muss ich Betriebskosten auf Amt einreichen?

Hallöchen

Ich habe folgende Frage:

Bisher habe ich ALG 2 bezogen und mein aktueller Bescheid wäre noch bis Ende Oktober 2018 gegangen.

Nach langer Suche habe ich aber endlich eine neue Arbeit gefunden die ich ab 01.09 aufnehmen werde.

Da ich dann halbwegs vernünftig verdiene und mein erster Lohn schon ende September gezahlt wird falle ich ab dem heutigen Tag aus dem Leistungsbezug raus.

Von meinem Vermieter weiß ich Stand heute das ich ein Guthaben in der Betriebskostenabrechnung habe und diese wohl ende September in meinen Briefkasten landen wird.

Muss ich diese noch auf dem Amt einreichen?

Aus meinem Freundeskreis habe ich die Info das ich das nicht muss.

Zum einem weil ich aus dem Amt raus bin und zum anderen warum dem Amt das Geld schenken?

Ich muss dazu sagen das dass Amt bisher in der Hinsicht keine Nachzahlung tätigen musste da ich die letzten 3 bzw.4 jahre immer ein Guthaben raus hatte.

Muss auch noch erwähnen das ich noch etwa 2 Jahre in der Insolvenz bin und die Hausverwaltung mir deshalb das Guthaben nicht ausszahlen darf.

Es stabelt sich also bei denen

Bisher würde das Guthaben immer mit der Miete verrechnet.

Aber auch das ist nicht mehr möglich weil das Amt mittlerweile neue Bestimmungen hat und somit das Guthaben mit der Miete nicht mehr verrechnen darf.

Wäre schön wen sich hierrauf Leute melden die solche Erfahrungen schon gemacht haben und somit wissen was ich tun kann

lg

Betriebskostenabrechnung, Jobcenter
Wasserkosten doppelt abrechnen durch Vermieter und Versorger ?

Hallo :-)


Wir wohnen seit 2 Jahren in einem Mehrfamilienhaus und waren bis lang beim Städtischen Energieversorger Enercity. Jetzt habe ich den Vetrag gekündigt und möchte zu EON wechseln.

Als ich bei Eon anrief und mich nach dem bearbeitungsstand erkundigt habe wollte ich gleich noch einen Vertrag für Wärme, Schmutz und Kaltwasser bei den abschließen.

Die Dame sagte mir das dieses nicht möglich ist und das es durch die Betriebskosten bei uns abgerechnet wird. Ich zahle aber seit 2 Jahren Wasser-Schmutzwasser bei meinem Vermieter.

Sie gab mir den Tip dieses zu klären , da Sie noch nie gehört habe das die Wasserkosten über den Energieversorger laufen.

Ich rief bei meinem Vermieter an und diese sagten mir das ich Wasser- Schmutzwasser und co bei den in den Betriebskosten mit drin sind und wollten mir eine Bestätigung darüber per Mail zukommen lassen.

Daraufhin rief ich bei Enercity an und die sagten mir rotzfrech das die Zähler ja von denen sein und ich das zahlen muss und dann aber nicht mehr bei meinem Vermieter. Der hätte mich ja auch schließlich angemeldet.

Mein Vermieter konnte ich leider nicht mehr erreichen und die besagte Email habe ich auch icht bekommen.


Was ist denn nun richtig Zahlungen an den Vermieter über die NK bzw BK oder an die Stadtwerke? Denn im Mietvertrag stehen diese Posten aufgeführt.


Aber ich sehe nicht ein doppeltes Wassergeld zu zahlen.


Hoffe Ihr könnt mir helfen


Lg :-)



Miete, Recht, Betriebskostenabrechnung
Unsicherheit bei Betriebskostenabrechnung. Was kann ich tun?

Ich bin im Sommer 2015 alleine und privat in eine Mietwohnung in einem Geschäftshaus eingezogen. Ich wohne mit einem anderen Ehepaar (auch privat) in der obersten Etage 3, Stock. Unter uns nur gewerblich genutzte Räume wie Krankenkasse , Anlaufstelle für Asylanten, Anwalt etc. Ich habe jetzt meine erste große Betriebskostenabrechnung für 2016 erhalten. Sie beinhaltet u.a. 143,00 Euro für Mattenservice und 260,00 Euro Kosten für Fahrstuhl. Der Mattenservice kostet im Jahr 1.430 Euro und wird durch 10 WE aufgeteilt, auch auf mich. Ich komme ins Haus, da liegt auf dem Weg zum Fahrstuhl eine Matte und oben bei uns eine kleine Matte. Ich finde die Umlage unangemessen hoch, wenn ich bedenke, dass hier täglich 100 fach Menschen ein und aus gehen. Das Gleiche beim Fahrstuhl. Er läuft den ganzen Tag und transportiert hier kontinuierlich die Besucher hoch und runter. Auch ich fahre gern damit aber nicht so oft. Hier werden die Kosten auf die Größe meiner Wohnung umgelegt. In einem privaten Mietshaus belaufen sich die Kosten für einen Fahrstuhl auf ca. die Hälfte. Ich finde dass beide Positionen für mich als Privatperson etwas zu hoch sind und die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist. Natürlich möchte ich bezahlen, ganz besonders für den Fahrstuhl. Meine Frage ist daher, ob ich das Recht habe, gegen die Höhe dieser veranschlagten Kosten in der Betriebsskostenabrechnnung in Widerspruch zu gehen. Ja, natürlich kann ich auch ausziehen. Im Voraus vielen Dank. Ihre rigini

Haus, wohnen, Recht, Mietrecht, Gesetz, Betriebskostenabrechnung

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