Datenschutzbeschwerde bei YouTube?

Hallo,

Ich habe das Problem dass ich schon seit ein paar Jahren in einem Video von einem YouTuber bin welcher sich über irgendwelche Kinder die Videos im Internet hochladen lustig macht. Ich habe auch als ich noch jünger war unbedacht aus Spaß ein Video hochgeladen doch dieser YouTuber hat es ohne mich zu Fragen benutzt. Da Ich in der Schule auf öfters auf das Video angesprochen wurde wollte ich es löschen lassen. Das Problem ist dass ich das Video sowie den Kanal schon lange nicht mehr besitze und nur noch Bilder aus der Zeit von mir habe. Vor ungefähr 2 Jahren hat der Kanalbesitzer seinen Kanal an irgendeine Agentur verkaufthttps://unyque.net/impressum/). Als ich damals schon eine Email geschrieben habe, in der ich bat die Sequenz zu entfernen bekam ich keine Antwort. Heute habe ich es nochmal versucht und direkt auch bei YouTube eine Datenschutzbeschwerde eingereicht.

Ich bekam aber direkt eine Email von YouTube in der stand: (Lieber Nutzer,

eine potenzielle Verletzung unserer Datenschutzrichtlinien durch die gemeldeten Inhalte konnte nicht bestätigt werden. Weitere Informationen zu unseren Datenschutzrichtlinien können unter http://youtube.com/t/privacy_guidelines abgerufen werden.

Offizielle Urheberrechtsinhaber können gegebenenfalls eine Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung einreichen.

Was genau bedeutet das jetzt? Ich habe alle Angaben korrekt eingetragen und auch ausgewählt dass ich mich mithilfe von Bildern identifizieren kann.

Weiß jemand was ich in diesem Fall jetzt machen kann, wenn ich wieder keine Antwort von dem "Unternehmen" bekomme?

Danke schonmal im voraus!

Video, Internet, Datenschutz, YouTube, Beschwerde, Klage
Bekommen wir Geld zurück bei UNZUMUTBAREM Hotel (OPODO)?

Hallo,

meine Freundin und ich hatten 3 Nächte in Paris (Flug und Hotel) über Opodo gebucht. Im Hotel angekommen, hat uns der Schlag getroffen. Ich kenne Paris und weiß, dass man in der "unteren" Preisklasse keine allzu hohen Ansprüche an die kleinen Hotels haben darf. Aber dieses Hotel war die reinste Katastrophe. Um nur die Spitze des Eisbergs aufzuzählen: Komplett versiffte, dreckige Matratze - schwarzer Schimmel überall in der Dusche - ein Gestank aus dem Abfluss, dass wir uns beide übergeben mussten und NICHT duschen konnten, vor Ekel - fremde Haare, verschmutzte Toilette. Wasser und Schimmel Flecken an der Decke usw. ...
Natürlich haben wir uns umgehend beim Hotelpersonal beschwert und freundlich um Lösung gebeten. Uns wurde gesagt, dass kein anderes Zimmer frei sei, und dass man die "Ladys" zum Putzen vorbeischicken würde. Wir haben uns also zusammengerissen und EINE NACHT in diesem Zimmer verbracht. Es war so schlimm, dass wir nicht mal unsere Zahnbürsten offen im Bad lassen wollten. Kurz um: absolut unzumutbar. - Das Reinigungspersonal kam natürlich nicht wie versprochen, Handtücher gab es keine neuen (was nicht schlimm war, wir waren eh nicht duschen -.-) und nach ein paar Stunden abwarten, haben wir uns entschlossen, das Hotel leider zu verlassen. Wir haben dem gleichen Mitarbeiter an der Rezeption erneut bescheid gesagt und uns erneut beschwert, ihm die zahlreichen Fotos die wir gemacht hatten gezeigt, was ihn natürlich nicht interessiert hat. Wir sind gegangen und haben uns ein neues Hotel gesucht, - mussten also mit unserem Gepäck durch Paris laufen, und von Hotel zu Hotel gehen um ein freies zu finden.
Nun zur Frage: Haben wir eine Chance, Geld zurückzubekommen?
Wir haben 3 Nächte bezahlt, sind aber nur 2 Nächte geblieben. Von dem STress und versautem Urlaubstag ganz abzusehen.
Ich frage hier, da wir uns natürlich bereits an opodo gewandt haben, schriftlich, telefonisch - oft. Mit Bildern im Anhang. Bei 3 Kontaktaufnahmen unsererseits haben wir jetzt 3 verschiedene Aussagen erhalten. Die letzte: Da können wir nichts machen. Expedia sei zuständig - die können wir als Reisende aber nicht kontaktieren. Wie ist hier die Rechtslage ?? Das kann doch wirklich nicht sein .. oder ?

Lieben Dank für eure Hilfe

Reise, Hotel, Hotelzimmer, Beschwerde, Paris, expedia, opodo, Reisen und Urlaub
Was tun bei Messie- Nachbarn?

Hallo,

ich wohne in einem Mietshaus, in unserem Eingang 10 Parteien. Unter mir wohnt ein Mann etwa 65 Jahre alt, gesund, Roma.

Seine Wohnung ist voller Müll, im Sommer sind die Fliegen aus seiner Wohnung in meine gekommen. Er wirft seine Essensreste einfach auf den Hof, vor der Tür steht ständig Sperrmüll, vor seiner Kellertür ebenfalls. Das gesamte Haus riecht inzwischen heftigst.

Wenn er kocht, verlässt er bisweilen einfach das Haus, so dass wir schon einmal die Feuerwehr gerufen haben wegen Rauchentwicklung. Die Müllbehälter scheinen ihm zu gehören, jedenfalls sind sie mit seinem Müll voll gestopft ohne jegliche Trennung.

Ich habe ihn mehrmals angesprochen, meistens bückelt er dann rum, bedankt sich 1000 x und schmeißt gleich noch eine weitere Mülltüte in den Flur. Kürzlich ist er laut und aggressiv geworden als ich ihn bat den Fahrradständer nicht als Sperrgutablage zu missbrauchen.

Der Vermieter hat die Wohnung begutachtet und Maßnahmen eingeleitet, meinte aber, dass das schwierig und außerdem langwierig wird, der Mann ist HARZ V- Empfänger.

Wir, also meine Nachbarn und ich, haben die Nase sprichwörtlich voll.

Was können wir tun? Ordnungsamt, Gesundheitsamt?

Ich will niemandem was Böses, aber inzwischen wäre es mir am liebesten, er verlässt das Haus noch heute, besser noch vorgestern.

Oder Unterschriften in der Nachbarschaft sammeln?

Recht, Mietrecht, Beschwerde, Messie, Nachbarn, Ordnungsamt, Gesundheitsamt
Über die OGS beschweren?

Hallo zusammen. Ich bin momentan ein bissl verwirrt über Entscheidungen die die OGS bezüglich meines Sohnes trifft.

Situation war folgendes.

Am Freitag hat sich mein Sohn (9 Jahre) sich mit seinem eigentlichen Freund in die Wolle bekommen und sie sind handgreiflich geworden. Streit und Provokation gingen von seinem Freund aus.

Am Ende war es so, das mein Sohn den anderen im Schwitzkasten hatte und ein Betreuer der OGS natürlich dazwischen gegangen ist, um die beiden zu trennen. Mein Sohn mag es überhaupt nicht, von anderen angefasst zu werden (Grenze überschreiten, was auch bekannt ist) und warnte den Betreuer darauf hin mit "fass mich nicht an". Dieser tat es dennoch, womit mein Sohn ihn mit einem Schlag von sich bringen wollte.

Als ich meinen Sohn an diesem Tag abholen wollte, gab es eben noch ein kurzes Gespräch über diesen Vorfall und natürlich hab ich meinem Sohn gesagt, dass es andere Wege gibt mit solchen Situationen umzugehen.

Wir sind am Ende so verblieben mit der OGS-Leitung, das mein Sohn sich am Wochenende zur Entschuldigung an seinem Betreuer etwas einfallen lassen soll. So weit so gut...

Heute rief mich die besagte OGS-Leitung an und teilte mir mit, das mein Sohn die nächsten 3 Tage nicht in die OGS dürfte. Er müsse Konsequenzen für sein Verhalten erhalten.

Da frage ich mich... Ist das richtig so?

Mein Sohn hat sich über das Wochenende Gedanken gemacht zwecks Entschuldigung und nun darf er sie nichtmal ausführen?

Was lernt mein Sohn daraus?

Nur er wird bestraft, obwohl andere vorausgegangen sind?(sein Freund hat keinerlei Bestrafung)

Das eine OGS das Kind verwirrt. Erst soll er sich entschuldigen und dann plötzlich der OGS verwiesen wird. Ohne das die OGS ihm nochmal erklärt wieso weshalb warum, sondern einfach mit den Worten rausgeschickt hat, er sei abgeholt.

Da frag ich mich, ist es pädagogisch sinnvoll, mit einem Kind so umzugehen 🤷🏼‍♀️

Ich selbst sage meinem Sohn, dass er sich wehren darf wenn es angebracht ist (auf seinen Freund bezogen) Und selbst mit der Warnung an den Betreuer finde ich sogar, daß mein Sohn nicht im vollem Umfang falsch gehandelt hat.

Oder sehe ich da etwas falsch?

Bevor ich mich beschwere beim Träger und Schulleitung, würde ich gerne andere Meinungen diesbezüglich hören.

Ich danke euch schonmal im voraus.

LG

Schule, Recht, Beschwerde

Meistgelesene Beiträge zum Thema Beschwerde