Rechte und Pflichten Grundstückseigentümer bei Strassenbau - Bitte Lesen.....

Hallo Leutz; Die Vorgeschichte: Ich bin Eigentümer eines EFH auf eigenem Grund und Boden. Hanglage, an einer Strassenecke. Vor etwa 3 Jahren kam unsere Kommune auf die Idee, die Abwasserkanäle müssten mal wieder Saniert werden. Es gab eine Bürgerversammlung mit Infoabend, wo das Procedere der Sanierung (Rohrverlegung, Strassenbau) notdürftig erklärt wurde, und die Kostenseite erörtert wurde (Stadt 1/3, Hauseigentümer 2/3 Anteil an den Gesamtkosten. Waren schonmal so 8000€ pro Immobilie. Ansonsten wurden wir Bürger aber nicht groß gefragt oder Informiert, es wurde irgendwann drauf los gebaut. Die Rohrarbeiten sind inzwischen abgeschlossen, der Strassenbau läuft gerade. Inzwischen ist wohl auch ein Gesetz durch, welches besagt, daß die Kosten des Strassenbaus ratierlich auf alle Einwohner der Kommune umgelegt wird.

Vor dem Haus befand sich vor meinem Haus ein Gully, der aber im Zuge der Bauarbeiten irgendwie verschwunden ist.

Nun hatte meine Frau gestern früh freundlichen Besuch vom Bauamt. Die Herren möchten- nein sie müssen- Auf unserem Grundstück einen Sinkkasten einbauen, und ich als Grundstückseigentümer soll dies Vollständig bezahlen.

Sinkkasten ? Damit ist ein Gully gemeint, oder ? Daher frage ich mich ? Warum muss das ding jetzt auf mein Grundstück, wo es vorher ausserhalb des Grundstücks war ? Warum werde ich als Anwohner nicht gefragt, sondern bekomme einfach gesagt "Dass muss jetzt so" ? Und warum soll ich den Sch.....ss vollständig bezahlen ?

Wir sprchen übrigens Round about von schlappen 2500 €

Mein Frau hatte diese Fragen eigentlich schon an die hohen Herren gerichtet. Bekam aber nur zu Hören " Das muss so gemacht werden" und "Wir schicken Ihnen mal ein Angebot/ Kostenvoranschlag".

Beim Thema Kanalsanierung hab ich es ja noch verstanden, Ich Profitiere ja auch von der neuen Leitung. Aber einen Sinkkasten, wo vorher keiner war.....und ich soll ihn als einziger bezahlen......da hört der Spass auf.

Kann mir jemand meine Fragen beantworten bezw. kennt jemand einen ähnlichen Fall ? Freue mich auf Rückmeldung. Danke.

Rechtsanwalt, Immobilien, Sanierung, Baurecht, Eigentum, Grundstück, Hausbesitzer, Straße, Straßenbau
Mindestabstand Haus/Spielplatz

Wir wohnen seit 5 Jahren in einem kleinen Dorf in Rheinhessen. Auf der linken Seite des Hauses gibt es eine kleine Sackgasse, die etwas mehr als Autobreite hat, rechts begrenzt durch unser Haus, links durch eine ca. 2m hohe Mauer. In dieser Mauer war bisher der Zugang über eine Treppe zu einem darunter liegenden Spielplatz. Nun wurde dieser Spielplatz vollkommen neu gestaltet und wird sicherlich sehr schön. Allerdings wurde hierzu die schöne alte Bruchsteinmauer komplett abgerissen, die dahinter liegende Treppe in der Breite ungefähr verdreifacht und als Zugang zum Spielplatz wurde ein ca. 3x3x5m (Breite/Länge/Höhe) großer Holzrutschenturm errichtet. Dieser Turm steht nun mit seiner Eingangsseite in etwa 3,50 m Entfernung vor dem Schlafzimmerfenster der Erdgeschosswohnung! (In dieser Wohnung wohnt zur Zeit noch mein Sohn mit seiner Frau). Mal abgesehen von dem Lärm, der entstehen dürfte, durch ständiges 'Treppe hoch und rein in den Turm', ist der klotzige Turm direkt vor dem Fenster natürlich nicht besonders erbaulich und nimmt zudem noch einiges an Licht, da er um einiges höher ist, als die bisherige Mauer.

Ist das erlaubt? Müssen nicht Mindestabstände eingehalten werden? Hätten wir - als Hausbesitzer/Anlieger nicht wenigstens gefragt werden müssen?

Ich muss betonen, dass wir absolut nichts gegen Kinder oder diesen Spielplatz haben - der Spielplatz war ja schon dort, als wir das Haus gekauft haben. Was uns stört, ist eben dieser riesige Turm direkt vor den Fenstern. Auch dürfte sich eine Vermietung der EG-Wohnung in Zukunft sehr schwer gestalten.

Vielen Dank für Tipps und Hinweise hierzu!

Gruß Rheinhessin

Baurecht, Spielplatz
Mein Nachbar saniert seine Doppelhaushälfte und klärt uns nicht über bevorstehende Arbeiten auf.

Hallo zusammen, wie in der Überschrift schon erläutert, bestehen Spannungen zwischen uns und unserem Nachbarn. Seit 3 Jahren wohnen wir hier und kurz darauf fing er an zu Renovieren. Anfangs gab's ein paar Tage gepolder und dann ruhte die Baustelle mehrere Wochen und aus dem nicht's und ohne Vorwarnungen ging der Bauläm plötzlich wieder los. Versuche mit meinem Nachbarn zu reden scheiterten bisher, weil dieser zum einen nicht hier wohnt (komplett entkernt) und zum anderen ignoriert er uns und sagt uns noch nicht einmal "Guten Tag". Mit dem Lärm haben wir uns mittlerweile abgefunden, aber jetzt wird es mir langsam zu viel. Man kommt nachhause und plötzlich steht ein Gerüst am Haus und die Fassade wurde mit einem Hochdruckreiniger gereinigt wobei die Farbreste über unsere Fassade verteilt wurden, über unsere Fenster (6Stück einen Tag zuvor geputzt), über geparkte Autos, Haustür Bereich samt versauter Fussmatte. Aktion angekündigt? Fehlanzeige! Unsere Fassade wurde wohl mal notdürftig mit gereinigt aber letztendlich, bleibt alles an uns hängen. Jetzt befürchte ich das er einen riesen Aufstand macht wenn wir mal irgendwann unsere Fassade machen sollten. Ich sehe es nicht ein jetzt alles bei mir zu reinigen und irgendwann bei ihm wenn seine Fassade etc. was abbekommt. Wie ist das überhaupt rechtlich gesehen, muss der Bauherr für diese Art von Verschmutzung beim Nachbarn aufkommen oder ist man selbst dafür zuständig? Muss man das alles so hinnehmen oder ist der Bauherr verpflichtet seine Nachbarn über bevorstehendes zu informieren? Ich habe echt die Befürchtung das wir irgendwann mal gewaltig Probleme mit ihm bekommen, wenn wir arbeiten an unsere Haushälfte vornehmen.

Recht, Baurecht, Nachbarn, gutWohnen
Darf die Durchleitung der Trinkwasserleitung dem Nachbarn gekündigt werden?

Hallo ich hoffe ihr habt dazu Tipps und Hinweise.

Es soll auf einem Grundstück eine Wasserleitung umverlegt werden, da ein Anbau an das bestehende Doppelhaus durchgeführt wird und dieser nicht auf der alten Leitung stehen darf. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte, das Haus ist paralell (ca. 3,5m) zur Straße und beide Seiten könnten jeweils einen separaten Anschluss von der Straße aus bekommen.

Istzustand:

Bestehende Wasserleitung (WL) wird von der Straße an der Haushälfte A geleitet, auf die Rückseite des Hauses A, dort wird die WL in den Keller mittels Wanddurchbruch eingeführt da sich der Anschluss und die Wasseruhr befindet, durch diesen Keller A wird der Anschluss zum Nachbarn (B) in seinen Keller weitergeleitet( darf so nicht mehr gebaut werden).

Sollzustand:

Auf Grund der Neuverlegung der WL möchte Besitzer A den Anschluss Giebelseitig in den Keller legen lassen, um Kosten von ca. 2500€ zu sparen, da Besitzer A sonst Nachbar B seinen Neuanschluss mitbezahlen müsste. Hierbei würde die Leitung um das Haus entfallen und die Durchleitung des Nachbartrinkwassers B dadurch ebenfalls.

Frage:

  1. Kann A dem Nachbarn B die Durchleitung seiner WL kündigen und A den Anschluss am Giebel durchführen lassen? Der Nachbar B müsste dann selbst einen Neuanschluss bei der seinem Versorger beantragen und über sein Grundstück einleiten.

  2. Welche Fristen müssten evtl eingehalten werden?

  3. Welche Rechtsgrundlage gibt es hier? Es gibt keinen Grundbucheintrag bei A, wo das Durchleitungsrecht gewährt wird.

Baurecht, Sachsen

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