Rechtliche Konsequenz Duldung (Grundstücks-/Baurecht)

Hallo! Ich hoffe auf Euren Rat in folgender Sache. Wir sollten für den Bau eines Einfamilienhauses alle Grenzsteine freilegen. Straßenseitig konnten diese trotz aller Mühe nicht aufgefunden werden. Wir haben daher die Grenzwiederherstellung (-wiederfindung) beauftragt. Ergebnis der Vermessung war, dass die Grenzmarkierungen nicht gefunden werden konnten, weil unser Grundstück straßenseitig über die komplette Breite von 15 Meter etwa 25-30 cm tief vom Gehsteig überbaut ist. Die neuen Markierungen sitzen nun mitten auf dem Gehweg. Unsere Argumentation gegenüber der Stadt, dass wir die Grenzsteine somit nicht finden konnten hat funktioniert. Die Kosten der Grenzwiederfindung (ca. 1200 Euro) hat die Stadt freundlicherweise übernommen. Wir sind aber der Meinung, dass die Erstattung wg. der unaffindbaren Grenzsteine losgelöst betrachtet werden sollte von der Lösung bzgl. der Überbauung unseres Grundstücks. Trotz Kostenerstattung besteht das Problem schließlich weiterhin. Die Stadt schlägt vor, wir sollen die Überbauung dulden bis die Straße neu eingemessen!! und "gemacht" wird (wir bebauen die letzte Lücke, die STraße wird nie neu vermessen werden). Die Duldung soll grundstücksbezogen erfolgen. Also auch evtl. neue Eigentümer sollen die Überbauung dulden. Dafür übernimmt die Stadt noch kulant die Kosten für die Einrichtung und Abnahme des Schnurgerüsts (ca. 500 Euro). Wir haben in der Hauptsache Bauchschmerzen bzgl. der Duldung bzw. der entsprechenden Konsequenzen. Wir reden von "nur" knapp 4 qm. Ich denke z.B. an die Einfriedung des Grundstücks. Ich würde es z.B. nicht einsehen, einen Gartenzaun 30 cm weiter hinten zu setzen. Zudem habe ich Bedenken, dass diese Duldung wertmindernd im Falle eines Verkaufs sein könnte. Welche Möglichkeiten habe ich in der Angelegenheit? Danke schon vorab für die Hilfe!

Vergleich, bauen, Baurecht, duldung, Grundstücksrecht, Straßenbau
Grundstückspreise für nicht bebaubares Bauland?

Meine Frau und ich möchten einen Resthof in Mecklenburg Vorpommern kaufen. Dieser besteht aus drei Gebäuden, die alle so marode sind, daß ein Abriß eigentlich geboten ist.

Nur da das Objekt im Außenbereich liegt, dürfte dort nichts neu gebaut werden.

Das Gelände besteht gemäß Flächennutzungsplan von anno dazumal aus drei Teilen:

Bauland. Damit ist die Hofstätte gemeint, die bebaut ist, aber nicht wieder bebaut werden dürfte. Dann gibt es einen Teil Ackerfläche und einen Teil Wald.

Da die Gebäude so marode sind, ist die Verkäuferin ebenfalls der Ansicht, daß für das Objekt eigentlich nur die Grundstückswerte herangezogen werden können.

Hierfür habe ich beim zuständigen Bauamt Zahlen bekommen. Für die Hoffläche wurden mir als Bauland 40,00 €/m² genannt.

Es liegt der Verkäuferin ein Angebot vor von einem Interessenten, die ihre anderen 32 ha Land kaufen möchte, der die Hofstelle auch nehmen würde, aber nur wenn er die Gebäude abreissen dürfe, um dort Ackerfläche draus zu machen.

Da dann ja noch die Abrißkosten anfallen würden, wird der doch niemals 40,00 €/m² zahlen, oder?

Wir möchten einen fairen Preis aushandeln, ohne die Verkäuferin über den Tisch zu ziehen, aber wir werden jeden Euro brauchen, die Gebäude wieder herzustellen.

Nun meine Frage:

Ist es angemessen, für das Gelände, daß ja heute faktisch kein Bauland in dem Sinne ist, daß man dort eine Baumaßnahme genehmigt bekäme, diesen Preis in voller Höhe zu veranschlagen?

Immobilien, bauland, Baurecht

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