Der Kellerraum ist 2,08 m hoch und die Decke liegt auf Höhe des Außengeländes. Lichtschächte mit eine Fläche von 1,5 m^2 sind vorhanden. Die Grundfläche des ausgebauten Raumes beträgt 18 m^2. Eine Heizung ist eingebaut. Kann der Raum nach allgemeiner Verkehrssitte als Wohnraum bezeichnet werden?