Guten Tag, wir wollen demnächst ein Einfamilienhaus in Thüringen bauen. Als direkte Grenzbebauung ist eine Garage ( H/B/T 2,57m/2,98m/6,0m) geplant. Die Bauanzeige wurde von unserem Bauamt genehmigt. Unser zukünftiger Nachbar hat uns jetzt eröffnet das er mit dem Bau der Garage nicht einverstanden ist. Meine Frage: Brauche ich für diese Art der Grenzbebauung sein Einverständnis? Oder darf ich meine Garage an die geplante Stelle setzen? Vielen Dank