Darf ein Architekt ohne Vertrag Hobbes Ansprüche haben?
Hey undzwar steht auf Google wenn ich die oben genannte Frage stelle das der Architekt ohne Schriftlichen Vertrag solche Ansprüche erheben kann.
aber endet das dann nicht immer vor Gericht? Weil der Architekt kann ja dann für nicht erledigte Arbeit ja jede Summe nehmen wenn ihm danach ist.?
Zur Aufgabe des Architekten : Baugenehmigung einholen für ein gewerberaum also sozusagen Baugenehmigung mit nutzungsänderung und den dazu gehörigen Lageplan
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Der Architekt darf natürlich nicht "jede Summe nehmen". Die Leistungen des Architekten und was er dafür nehmen darf sind klar in der HOAI und der jeweiligen Leistungsphase geregelt.
Nur sehr wenige Verträge in Deutschland bedürfen der Schriftform und die Beauftragung eines Architekten nach HOAI gehört nicht dazu. Kurz und knapp, ja, es könnte ein wirksamer Vertrag geschlossen worden sein, nach dem der Architekt nach HOAI abrechnen kann.
Das hängt davon ab, welche Leistungsphase bis dahin erreicht wurde... vermutlich aber ja, denn er wurde ja durch euch beauftragt. Habt ihr denn Versäumnisse angemahnt mit üblichen Fristen? Im Zweifel holt euch einen Anwalt. der darauf spezialisiert ist.
er hat zwar den Bauantrag zum unterschreiben fertig aber das nach relativ langer Zeit, und will jetzt eine Summe über 3500€
Also darf er auch abrechnen wenn wir im Nachhinein mit ihm die Arbeit beenden weil er nicht aus dem Knick kommt ?